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Wahlaufruf in Thedinghausen: Initiative kämpft gegen Ablehnung!

Die Initiative „DemokraTisch“ in Thedinghausen sieht sich mit einer Ablehnung konfrontiert, die geplanten Wahlaufruf-Banner am Rathauszaun und an einem anderen zentralen Punkt aufzuhängen. Die Samtgemeindeverwaltung hat diesen Wunsch abgelehnt und begründet dies damit, dass das Rathaus als Briefwahllokal gilt, wo Wahlbeeinflussung unzulässig ist. Die Initiative wurde im November 2024 gegründet und verfolgt mit ihrer Kampagne „Thedinghausen wählt Demokratie“ das Ziel, zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zu mobilisieren.

Die entsprechenden Standorte wurden abgelehnt: Am Geländer des ehemaligen Kaufhauses Kastendieck sowie am Zaun vor dem Rathaus durften die Banner nicht aufgehängt werden. In einer Ratssitzung stellte die Einwohnerin Doris Kaufhold eine Anfrage zu den Gründen für die Entscheidungsfindung. Bürgermeister Thomas Metz verwies auf die Samtgemeindeverwaltung, während der Erste Samtgemeinderat Roland Link die politische Neutralität der Verwaltung betonte. Link gestand zwar ein, dass ein Wahlaufruf keine Wahlwerbung sei, verwies jedoch auf die Regelungen des Kommunalwahlrechts.

Fragen zur Konsistenz der Entscheidungen

Die Entscheidung wirft Fragen auf, da in unmittelbarer Nähe des Rathauses Wahlwerbung der SPD hängt. Link sprach von einer „Bannmeile“ um Wahllokale, innerhalb derer Wahlbeeinflussung nicht erlaubt sei, ohne jedoch eine konkret gesetzlich festgelegte Ausdehnung anzugeben. Für den Standort Kastendieck wurden Bedenken zur Verkehrssicherheit durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr angesprochen. Einwohnerin Julia Hüchting merkte zudem an, dass an diesen Orten regelmäßig andere Banner, wie zum Beispiel Aufrufe zur Blutspende, zu sehen sind. Bürgermeister Metz erklärte, dass er die Situation klären wolle und verwies die Initiative auf Möglichkeiten, ihre Banner auf Privatgrundstücken aufzuhängen. An der Stelle Kastendieck hing kürzlich ein Banner der Verkehrswacht mit der Aufschrift „Achten Sie auf Kinder!“.

Weitere Informationen zu ähnlichen Vorfällen und den rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie bei De Gruyter.