
Mecklenburg-Vorpommerns Datenschutzbeauftragter Sebastian Schmidt hat den Koalitionsvertrag von Union und SPD scharf kritisiert. Er äußerte Bedenken, dass der Datenschutz nicht als Grundrechtsschutz, sondern eher als Problem betrachtet wird. Schmidt bezeichnete den Datenschutz als ein Bürokratiemonster und sieht in den Vorschlägen zur Zentralisierung der Aufsicht im wirtschaftlichen Bereich eine Gefahr für den Rechtsschutz der Bürger.
Insbesondere warnt Schmidt vor möglichen Nachteilen für Mieter, die Schwierigkeiten haben könnten, Beschwerden vorzubringen. Auch kleine und mittelständische Unternehmen könnten negative Auswirkungen der geplanten Maßnahmen spüren. Eine wesentliche Rolle bei Bußgeldverfahren spielen persönliche Kontakte, die Schmidt für wichtig hält, um zu neuen Einschätzungen zu gelangen. Er plädiert daher für eine föderale Struktur der Datenschutzaufsicht und fordert eine Deregulierung anstelle einer bloßen Verlagerung von Zuständigkeiten.
Auswirkungen auf Gesundheitsforschung und Datenschutzgrundsätze
Ein weiterer Aspekt, den Schmidt anspricht, sind die Unklarheiten über die Auswirkungen der Zentralisierung auf die landesweite Gesundheitsforschung. Bisher fallen Universitätskliniken und andere Krankenhäuser unter die Zuständigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten.
Im Kontext der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bleibt der Grundsatz der „Zweckbindung“ bestehen, was bedeutet, dass Daten nur für den festgelegten Zweck verarbeitet werden dürfen. So dürfen beispielsweise Anschriften nur für den Versand eines Buches verwendet werden, nicht für Werbung. Die Prinzipien „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ betonen, dass der Datenschutz von Anfang an in Technologien und Dienste integriert werden muss, während Voreinstellungen datenschutzfreundlich gestaltet sein sollten, wie die [bmj.de](https://www.bmj.de/DE/themen/digitales/digitale_kommunikation/dsgvo/dsgvo_node.html) berichtet.
Zusätzlich wurden höhere Anforderungen an die Einwilligung in die Datenverarbeitung festgelegt. Diese muss freiwillig erteilt werden, und für verschiedene Datenverarbeitungen sind separate Einwilligungen erforderlich.