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Lohnerhöhung für Bauarbeiter: 170 Euro mehr im Rhein-Sieg-Kreis!

Im Rhein-Sieg-Kreis erhalten Bauarbeiter ab April 2025 einen Lohnzuwachs von 4,2 Prozent. Diese Erhöhung betrifft verschiedene Berufsgruppen, darunter Maurer, Straßenbauer und Kranführer. Laut den Informationen von Aus Bad Honnef wird aufgrund der tariffälligen Anpassung der monatliche Verdienst voraussichtlich um etwa 170 Euro bei einem nach Tarif bezahlten Vollzeitjob steigen.

Die erste Auszahlung dieser erhöhten Löhne erfolgt im Mai 2025. Mehmet Perisan von der IG BAU Köln-Bonn rät den Bau-Beschäftigten, ihre Lohnabrechnung genau zu überprüfen. Betroffen sind alle Bau-Beschäftigten, einschließlich Helfer und Poliere. Darüber hinaus empfiehlt es sich, in einem Betrieb zu arbeiten, der den Tariflohn zahlt; sofern dies nicht der Fall ist, sollte ein Wechsel in Betracht gezogen werden. Die IG BAU hat zudem einen Tarifrechner auf ihrer Website bereitgestellt, um die Berechnung der Löhne zu erleichtern.

Tariferhöhung im gesamten Baugewerbe

Die Lohnerhöhung im Baugewerbe erfolgt im Rahmen einer Einigung zwischen der IG BAU sowie dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe, wie Handwerksblatt berichtet. Ab dem 1. April 2025 steigen die Löhne und Gehälter im Bauwesen im Westen um 4,2 Prozent und im Osten um 5,0 Prozent, was insgesamt circa 930.000 Beschäftigte betrifft.

Die Lohnerhöhung ist Teil eines Schrittes nach einem monatelangen Tarifkonflikt. Zuvor erfolgte bereits eine erste Stufe der Erhöhung ab Mai 2024, die im Westen einen Anstieg von 1,2 Prozent und im Osten von 2,2 Prozent umfasste, sowie einen Festbetrag von 230 Euro monatlich für alle Beschäftigten. Eine dritte Stufe ab April 2026 sieht eine weitere Erhöhung um 3,9 Prozent im Westen vor und soll die Löhne im Osten an das Niveau des Tarifgebietes West angleichen.

Zusätzlich wird die Vergütung für das erste Ausbildungsjahr ab dem 1. Mai 2024 auf 1.080 Euro monatlich angehoben, wobei angestrebt wird, auch bei den Auszubildenden eine Angleichung der Ausbildungsvergütung zwischen Ost- und Westdeutschland zu vollziehen.