
Im Rhein-Sieg-Kreis sind erneut Fälle von Tularämie, auch bekannt als Hasenpest, bei Feldhasen nachgewiesen worden. Der erste Nachweis erfolgte bereits im November 2024 in Siegburg-Kaldauen, als bei einem Feldhasen das Bakterium Francisella tularensis identifiziert wurde. In den letzten Wochen sind weitere Infektionen dokumentiert worden: So wurde am 4. April 2025 ein infizierter Hase in Eitorf gesichtet, gefolgt von einem weiteren Nachweis am 25. April 2025 in Alfter. Die Kadaver dieser Tiere wurden an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA) in Krefeld übergeben.
Tularämie betrifft vor allem wildlebende Hasen, Kaninchen und Nagetiere, kann jedoch auch andere Tiere und Menschen befallen. Bei erkrankten Hasen zeigen sich Symptome wie Apathie, Verlust der Scheu, Fieber und eine erhöhte Atemfrequenz, wobei die häufigste Todesursache die Sepsis ist. Menschliche Infektionen ereignen sich in der Regel durch den Kontakt mit infizierten Tieren, wobei grippeähnliche Symptome wie Fieber, Abgeschlagenheit und geschwollene Lymphknoten auftreten.
Übertragungswege und Vorsichtsmaßnahmen
Die Übertragung der Tularämie kann über Haut- und Schleimhautkontakt, den Verzehr von unzureichend erhitztem Fleisch oder seltener durch Insektenstiche, kontaminierte Stäube und Aerosole erfolgen. Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung ist nicht bekannt. Obwohl das Risiko für Hunde gering ist, können Tiere mit geschwächtem Immunsystem ebenfalls infiziert werden, wobei Symptome wie Appetitlosigkeit und Fieber auftreten können. Aus diesem Grund wird empfohlen, Hunde von toten oder kranken Hasen fernzuhalten. Auffällige Tiere sollten dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Sieg-Kreises unter 02241 13-2335 gemeldet werden, um weitere Ausbreitungen der Krankheit zu verhindern.
Zusätzliche Informationen zu Tularämie und deren Verbreitung in anderen Regionen finden sich auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit, wo berichtet wird, dass die Erkrankung meist im Zusammenhang mit Zeckenstichen oder dem Umgang mit infizierten Tieren auftritt. Dort wird zudem darauf hingewiesen, dass die Sterblichkeit in unbehandelten Fällen unter 1 Prozent liegt und die Krankheit in der Schweiz seit 2004 meldepflichtig ist.