Borken

Lebensraum für alle: Wohnraumförderung im Kreis Borken startet!

In der Region Borken erhalten Bürger mit mittlerem oder geringem Einkommen Unterstützung beim Kauf oder Bau von Immobilien. Der Kreis Borken informiert über ein öffentliches Wohnraumförderungsprogramm, das durch Tilgungsnachlässe und attraktive Zinskonditionen unterstützt wird. Ziel ist es, den Zugang zu Wohneigentum zu erleichtern, indem Förderdarlehen angeboten werden, die sich je nach Einkommen und Lage des Förderobjektes unterscheiden.

Besonders für Familien, wie beispielsweise ein Ehepaar oder eine eingetragene Lebensgemeinschaft mit zwei Kindern, bieten die Programme maßgeschneiderte Lösungen. Die Einkommensgrenzen für den Förderbedarf sind in zwei Modelle unterteilt: Im Fördermodell A beträgt das Brutto-Jahreseinkommen bis zu 74.871 Euro, während im Fördermodell B die Einkommensgrenze bei 101.827 Euro liegt.

Förderdarlehen und Bedingungen

Die Höhe der Förderdarlehen variiert je nach Standort. In Städten wie Ahaus, Gescher oder Vreden können zum Beispiel folgende Darlehen beantragt werden:

  • Fördermodell A: 163.000 Euro, Tilgungsnachlass von 10% (16.300 Euro).
  • Fördermodell B: 117.000 Euro, Tilgungsnachlass von 10% (11.700 Euro).

In Bocholt, Borken und weiteren Städten sind die Darlehen höher:

  • Fördermodell A: 196.000 Euro, Tilgungsnachlass von 10% (19.600 Euro).
  • Fördermodell B: 136.000 Euro, Tilgungsnachlass von 10% (13.600 Euro).

Darüber hinaus sind Zusatzdarlehen mit Tilgungsnachlässen von bis zu 50% möglich, beispielsweise für Projekte, die Holzbau oder Barrierefreiheit fördern. Moderne Herausforderungen im Wohnungsbau werden zudem durch spezielle Förderdarlehen für die Modernisierung gebrauchter Immobilien adressiert.

Die NRW.BANK ergänzt das Fördersystem durch zinsgünstige Förderdarlehen, die ebenfalls einen Tilgungsnachlass beinhalten. Für die Einkommensgruppe A beträgt die Laufzeit 30 Jahre bei einem Zinssatz von 0,5 Prozent. Für die Einkommensgruppe B gelten gestaffelte Zinssätze: In den ersten fünf Jahren liegt dieser bei 0,5 Prozent, danach wird er auf dem Basiszinssatz angepasst, wobei begünstigte Familien mit einem Einkommen bis zur Einkommensgrenze auch für einen weiteren Zeitraum den Zinssatz von 0,5 Prozent sichern können.