
Ein Skandal entfesselt die Gemüter im Netz! Eine 74-jährige Rentnerin aus Düsseldorf wird wegen Volksverhetzung verurteilt, nachdem sie die Migrationspolitik der Bundesregierung auf Facebook heftig kritisierte. Das Amtsgericht Düsseldorf brummte ihr eine saftige Geldstrafe von 7950 Euro auf, nachdem die Dame ihrem Ärger mit markigen Worten Luft gemacht hatte. Sie sprach von Asylanten, die sich ein schönes Leben auf Kosten der deutschen Kultur machen wollten, und wurde mit § 130 Abs. 1 StGB konfrontiert. Die Staatsanwaltschaft war mit zwei Vertretern vor Ort und pochte auf eine harte Bestrafung für die wütende Kritik, wie die Berliner Zeitung berichtete.
Alles begann mit einem Facebook-Post, der die Aussage des Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck beinhaltete. Dieser betonte die Notwendigkeit der Zuwanderung für den Arbeitsmarkt. Doch die Rentnerin sah rot: „Wir brauchen Fachkräfte und keine Asylanten“, schrieb sie bitterböse. Ein vorheriger Strafbefehl lastete schwer auf ihr, und die Richter sahen hier einen klaren Fall von Volksverhetzung. Die Geschichte hat im Verlauf der Verhandlung jedoch auch eine Wendung erfahren. Zwar akzeptierte Doris van Geul die Konsequenzen, doch sie ließ verstehen, dass sie an ihrer Meinung festhielt, was der Staatsanwalt nicht unkommentiert ließ. Trotz der Reue und Einsicht seitens der Frau blieb die Strafe unverändert hoch.
Ein Paragraf mit Geschichte
Der Paragraf zur Volksverhetzung hat tiefe Wurzeln im deutschen Rechtssystem. Ursprünglich 1960 eingeführt, zielte er darauf ab, die Gesellschaft, besonders jüdische Bürger, vor Hetze und Intoleranz zu schützen. Angestachelt durch antisemitische Ausschreitungen der späten 50er Jahre, bot § 130 StGB einen Rahmen, um gegen Hassreden vorzugehen. Dieser Paragraf war als Reaktion auf die historische Last des Nationalsozialismus gedacht, als rechtlicher Schutz gegen potenziell pogromartige Stimmungen.
Dennoch bleibt die Debatte um die Quantität und Qualität der Meinungsfreiheit in Deutschland heiß umkämpft. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits klargestellt, dass die Meinungsfreiheit hohe Bedeutung genieße, selbst bei scharfer Staatenkritik.
Die Rolle der Justiz im Meinungsstreit
Kritiker betonen, dass der lange Arm der Justiz in manchen Fällen zu weit reicht, gerade wenn es um politische Meinungsäußerungen geht. Auch in diesem Fall stellt sich die Frage: Sollte härteste Kritik an der Regierung immer gleich strafbar sein? Eine Diskussion, die, auch vor dem Hintergrund der NS-Vergangenheit, deren Lehren alles andere als verloren gegangen sind, geführt werden muss. Die Facebook-Seite, über die der ursprüngliche Beitrag verbreitet wurde, warf ein Licht auf diese Problematik und traf einen Nerv. Der Rummel um diesen Fall zeigt deutlich: Die Debatte über die Balance zwischen Meinungsfreiheit und den Strafrecht wird uns wohl noch lange begleiten.