
Im Tarifstreit beim öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen wurde eine Einigung erzielt, die mehr als 2,5 Millionen Beschäftigten zugutekommt. Die Einkommenserhöhung tritt in zwei Stufen in Kraft: Ab dem 1. April 2025 erhalten die Arbeitnehmer eine Erhöhung von 3%, mindestens jedoch 110 Euro monatlich. Darauf folgt eine weitere Erhöhung um 2,8%, die ab dem 1. Mai 2026 wirksam wird.
Der neue Tarifvertrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 für einen Zeitraum von 27 Monaten. Im Rahmen dieser Einigung wurden zudem das 13. Monatsgehalt und höhere Schichtzulagen vereinbart. Während der Laufzeit des neuen Vertrags sind Warnstreiks oder Streiks in diesem Teil des öffentlichen Diensts ausgeschlossen. Der nächste Verhandlungsrunde für die Beschäftigten der Länder ist für den Herbst vorgesehen.
Eckpunkte der Einigung
Ein wichtiger Bestandteil der Einigung sind flexiblere Arbeitszeiten und Regelungen zu freien Tagen. Ab 2027 ist außerdem ein zusätzlicher Urlaubstag vorgesehen. Zudem besteht die Möglichkeit, Teile des 13. Monatsgehalts in bis zu drei freie Tage umzuwandeln. Eine vorübergehende und freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden pro Woche wird ebenfalls angeboten, wobei Gewerkschaften Bedenken äußerten, dass dieser Druck auf die Arbeitnehmer erhöht werden könnte. Die Parteien fanden jedoch einen Kompromiss, wonach niemand zur längeren Arbeit gedrängt wird und es Zuschläge für zusätzliche Stunden gibt.
Die Beschäftigten, um die es geht, sind in wichtigen Bereichen wie Verwaltung, Kindertagesstätten, Müllabfuhr, Nahverkehr und an Flughäfen tätig. Der Tarifkonflikt hatte seit Januar zu wiederholten Warnstreiks geführt. Die Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften Verdi und dem dbb Beamtenbund sowie den Arbeitgebern VKA und dem Bundesinnenministerium scheiterten zunächst nach drei Runden, bis eine Schlichtung unter Roland Koch und Henning Lühr erfolgte. Die ursprünglichen Anforderungen der Gewerkschaften umfassten eine Erhöhung um 8% sowie mindestens 350 Euro mehr, zusätzlich drei freie Tage und einen einjährigen Tarifvertrag. Die Arbeitgeber hatten diese Forderungen als nicht finanzierbar eingestuft. In der dritten Verhandlungsrunde boten sie eine Erhöhung von 5,5% und höhere Schichtzulagen an, was jedoch für die Gewerkschaften nicht ausreichend war.
Für weitere Details zur Einigung im öffentlichen Dienst können Sie die Berichterstattung von Radio Euskirchen und Spiegel nachlesen.