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Böller-Wurf beim Spiel: Strafe für Täter wird neu verhandelt!

Nach dem gefährlichen Böllerwurf beim Viertliga-Spiel zwischen Rot-Weiss Essen und Preußen Münster, bei dem vier Menschen verletzt wurden, hat das Oberlandesgericht Hamm die zuvor verhängte Bewährungsstrafe für den Angeklagten für nicht ausreichend erachtet und eine erneute Strafverhandlung angeordnet!

Ein erschütternder Vorfall beim Fußball hat am Mittwoch die Justiz auf den Plan gerufen! Das Oberlandesgericht Hamm fordert eine neue Verurteilung für einen Mann, der während eines Spiels zwischen Rot-Weiss Essen und Preußen Münster unverantwortlicherweise einen Böller ins Stadion geworfen hat. Diese Entscheidung ist ein klares Zeichen, dass die Rechtslage in solchen gefährlichen Situationen strenger behandelt wird.

Der Vorfall ereignete sich bereits zu Beginn des Jahres 2022, als der Knallkörper in unmittelbarer Nähe zu den Ersatzspielern von Münster detonierte. Unfassbar, aber wahr: Vier Menschen erlitten Verletzungen durch die Explosion! Zunächst wurde der Täter vom Amts- und Landgericht Essen wegen „Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Körperverletzung“ verurteilt. Doch nach der Berufung des Angeklagten wurde die ursprüngliche Bewährungsstrafe auf zwei Jahre reduziert – eine Entscheidung, die nun ins Wanken gerät.

Ein richtungsweisendes Urteil als Konsequenz

Das Oberlandesgericht Hamm hat nun die vorherige Strafe aufgehoben – und das aus gutem Grund! Sie bezeichneten die Strafe als nicht ausreichend, insbesondere aufgrund der Vorstrafen des Angeklagten, der zum Zeitpunkt der Tat bereits gleich doppelt unter Bewährung stand. Klare Worte des Gerichts: Solches Verhalten muss härter bestraft werden!

Die Justiz lässt nicht locker und hat entschieden, dass die Strafzumessung nun erneut vor dem Landgericht verhandelt werden muss. Dies sendet ein deutliches Signal: In der Welt des Fußballs darf keine Gewalt oder Gefährdung hingenommen werden. Alle Augen sind jetzt auf den nächsten Prozess gerichtet!

NAG Redaktion

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