
Ein Wasserschaden in einem Mehrfamilienhaus in Hamm bringt für die Mieterin Gisela Funke erhebliche Unannehmlichkeiten mit sich. Der Schaden trat im Oktober 2024 auf, als Wasser von der Decke in Bad und Küche tropfte.
Ihr Vermieter, die LEG, reagierte zunächst schnell mit Bautrocknern und Renovierungen im November, jedoch hat sich die Installation einer neuen Duschkabine bis heute verzögert. Die Duschkabine wurde abmontiert, um das Abflussrohr freizulegen, ist jedoch bisher nicht wieder eingebaut worden. Funke berichtet, dass sie beim Duschen das halbe Bad unter Wasser setzt und aufgrund der unzureichenden Situation das Duschen grundsätzlich vermeidet.
Reaktionen der LEG und Mietminderung
Gisela Funke hat mehr als 30 Mal bei der LEG-Hotline angerufen, um den Status der Reparatur zu erfragen. Die LEG bestreitet die Anzahl der Anrufe und hält fest, dass es einen Austausch über den Schadensfall gegeben habe. Laut Planungen der LEG soll die Dusche bis Ende der Woche provisorisch nutzbar gemacht werden, eine neue Duschkabine sowie Tasse werden jedoch erst in einigen Wochen installiert.
Für die langanhaltenden Einschränkungen erhält Funke eine Mietminderung in Höhe von etwa einer Monatsmiete. Diese Mietminderung wird an das Sozialamt weitergeleitet, da Funke auf Grundsicherung angewiesen ist. Zudem gibt es Bedenken bezüglich der Zumutbarkeit ihrer Mietkosten, die als zu hoch angesehen werden.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Wasserschäden verdeutlichen, dass Mieter der Vermieter sofort über einen Wasserschaden informieren müssen. Mietminderungen sind gemäß § 536 BGB zulässig, auch wenn der Vermieter nicht direkt verantwortlich ist. Diese Regelung könnte auch in Funke’s Fall Anwendung finden, da die Beeinträchtigung ihrer Wohnsituation durch den Wasserschaden nicht selbst verursacht wurde, wie [anwalt.de](https://www.anwalt.de/rechtstipps/mietminderung_wasserschaden) berichtet.
Funke hat einen herausfordernden Lebensweg hinter sich, einschließlich einer Kindheit im Heim und der Erziehung von drei Kindern. Die Schwierigkeiten, die sie aktuell durch die verspätete Reparatur erleidet, sind für sie eine zusätzliche Belastung in ihrem bereits schwierigen Alltag.