Hochsauerlandkreis

Windkraft-Ausbau in Olsberg: Kommunales Einvernehmen in Gefahr!

In Olsberg befinden sich derzeit 54 Windräder in der Planungs- oder Bauphase. In der Region sind auch weitere Windkraftanlagen in den umliegenden Gemeinden Rüthen, Brilon, Winterberg und Bestwig eingeplant. Die Stadt Olsberg hat entschieden, ihr Einvernehmen für die meisten dieser Windkraftanlagen zu versagen, da sie sich außerhalb der Windenergiebereiche des Regionalplans befinden. Dies betrifft insbesondere Windkraftanlagen in Helmeringhausen/Wulmeringhausen und Bruchhausen/Wiemeringhausen.

Die Eurowind Energy GmbH plant zwei Windparks mit insgesamt sieben Anlagen, von denen drei in Helmeringhausen/Wulmeringhausen und vier in Bruchhausen/Wiemeringhausen errichtet werden sollen. Diese Windkraftanlagen sollen jeweils eine Höhe von 250 Metern erreichen. Ein Antrag auf Vorbescheid für diese Windparks wurde bereits beim Hochsauerlandkreis eingereicht.

Genehmigungsverfahren und Regeländerungen

Zusätzlich plant RWE den Bau von vier Windrädern am Langerberg mit einer Höhe von jeweils 266,50 Metern und hat ebenfalls einen Antrag auf Vorbescheid gestellt. Die Ausschussmitglieder haben vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen nur für bestimmte Feststellungen zu erteilen. Gleichzeitig äußerten sie Kritik an den fehlenden kommunalen Steuerungsmöglichkeiten beim Ausbau der Windkraft.

Ein endgültiger Beschluss über das gemeindliche Einvernehmen wird am 30. Januar im Rat der Stadt Olsberg gefasst. Im Deutschen Bundestag wurde zudem eine Einigung zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes erzielt. Diese Änderung soll den Bau von Windenergieanlagen auf ausgewiesene Gebiete beschränken und die Planungshoheit der Länder stärken. Ziel dieser Regelung ist es, die Akzeptanz und Ordnung beim Ausbau der Windenergie zu fördern und Missbrauch im Vorbescheidsverfahren zu verhindern, wie bigge-online.de berichtete.

Des Weiteren beantragt die juwi AG Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für sieben Windenergieanlagen in Olsberg (Mannstein I und II). Der Hochsauerlandkreis prüft die eingegangenen Einwendungen und wird darüber entscheiden, diese zu erörtern. Aufgrund der Covid-19-Pandemie finden die Erörterungen nicht als Präsenzveranstaltungen statt; stattdessen werden Online-Konsultationen durchgeführt, wie hochsauerlandkreis.de informierte. Informationen zu den Einwendungen und behördlichen Stellungnahmen werden in einem bestimmten Zeitraum auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises veröffentlicht, und berechtigte Teilnehmer können sich sowohl schriftlich als auch elektronisch äußern.