
Am 24. März 2025 beginnt am Essener Landgericht der Mordprozess gegen einen 31-jährigen Mann, der angeklagt wird, seine 20-jährige Frau in Gelsenkirchen erstochen zu haben. Die tödliche Attacke ereignete sich am 12. Juli 2024 in der gemeinsamen Wohnung des Paares. Laut Informationen von n-tv wurden bei der Obduktion mehr als 20 Stiche im Hals- und Gesichtsbereich der Frau festgestellt. Die Staatsanwaltschaft nimmt an, dass der Ehemann die Tat beging, weil er die Trennung von seiner Frau nicht akzeptieren konnte. Nach dem Vorfall floh er mit seinem Auto nach Belgien, wo er von der Polizei gestoppt wurde.
Gleichzeitig wird in Gelsenkirchen ein weiterer Prozess gegen einen 48-jährigen Ex-Partner einer Mutter geführt. Dieser steht wegen schwerer Vorwürfe wie Vergewaltigung, Kindesmissbrauch und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Laut Ruhr Nachrichten beschreibt die Staatsanwaltschaft die fünfjährige Beziehung der Mutter zu ihrem Ex-Partner als gewaltsam. Der Angeklagte wird beschuldigt, die Mutter mehrfach vergewaltigt, bedroht und geschlagen zu haben. Zudem soll er versucht haben, die Mutter zur Schwangerschaft zu zwingen, indem er ihr die Einnahme der Pille untersagte.
Schwere Anschuldigungen und Drohungen
In der Anklage wird festgehalten, dass zwei Kinder in dieser gewaltsamen Umgebung zur Welt kamen und laut den Vorwürfen ebenfalls sexuell missbraucht sowie körperlich misshandelt wurden. Der Angeklagte soll unter anderem mit einem Nudelholz geschlagen und ein Bügeleisen auf ein Mädchen geworfen haben. Eine Narbe am Knie eines der Kinder ist noch sichtbar. Ein weiterer Vorwurf besagt, dass er seinem Sohn ein Kissen aufs Gesicht drückte, was zu Atemnot führte. Zudem sollen beide Kinder in Todesangst versetzt worden sein, indem er ihnen mit einem Messer gedroht hatte.
Der Angeklagte bestreitet alle Vorwürfe und behauptet, die Kinder geliebt zu haben. Er wuchs in der Türkei auf und kam mit 18 Jahren illegal nach Deutschland. Nach eigenen Angaben hat er den Kontakt zu Gelsenkirchen abgebrochen. Der Prozess gegen ihn wird ebenfalls fortgesetzt, bei einer Verurteilung drohen ihm mehrere Jahre Haft.