
Am Dienstag, den 11. März 2025, hat das Landeskabinett von Nordrhein-Westfalen die Verordnung zur Einrichtung eines Commercial Courts sowie von Commercial Chambers verabschiedet. Diese Verordnung wird am 1. April 2025 durch den Minister der Justiz, Dr. Benjamin Limbach, unterzeichnet und tritt nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit dieser Maßnahme nutzt Nordrhein-Westfalen die Möglichkeiten, die das am 4. Juli 2024 verabschiedete Justizstandort-Stärkungsgesetz bietet, um spezialisierte Wirtschaftsgerichte einzurichten.
Dr. Limbach bezeichnet die Einführung dieser gerichtlichen Einrichtungen als einen Meilenstein für die spezialisierte Justiz, der darauf abzielt, die Prozessbedingungen für Unternehmen zu verbessern. Nach dem Justizstandort-Stärkungsgesetz können Bundesländer Senate bei Oberlandesgerichten für wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten einrichten, die einen Streitwert von mindestens 500.000 Euro aufweisen. Der neu gegründete Commercial Court in Nordrhein-Westfalen wird dabei in der Lage sein, Verfahren vollständig in englischer Sprache durchzuführen.
Struktur und Zuständigkeiten der neuen Gerichte
Der Commercial Court wird im April 2025 am Oberlandesgericht Düsseldorf eingerichtet und sich auf Streitigkeiten aus Unternehmenstransaktionen, Gesellschaftsrecht, Baurecht und Versicherungsrecht konzentrieren. An den Landgerichten Düsseldorf, Bielefeld, Essen und Köln werden zusätzlich neue Commercial Chambers eingerichtet, die wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten ab einem Streitwert von mehr als 5.000 Euro verhandeln, vorausgesetzt, Englisch wird als Verfahrenssprache gewählt.
Die Spezialisierung der Landgerichte wird erweitert: In Bielefeld und Essen liegt der Fokus auf dem Recht der erneuerbaren Energien, in Köln auf Informationstechnologie und in Düsseldorf auf Unternehmens-transaktionen, sofern die Verfahren englischsprachig geführt werden. Diese neuen Strukturen sollen nicht nur die Effizienz im Umgang mit wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten erhöhen, sondern auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Gerichtswesens in Deutschland stärken.
Das Justizstandort-Stärkungsgesetz, auf dessen Basis diese Einrichtung erfolgt, zielt darauf ab, die deutsche Zivilgerichtsbarkeit für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten zu fördern und die Zuständigkeit der Commercial Courts umfasst wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten, die ausschließlich Unternehmen betreffen.
Für Verbraucherstreitigkeiten gilt die Zuständigkeit nur in spezifischen Fällen, beispielsweise im Kontext von Unternehmenskäufen. Zudem können die Bundesländer die Sachgebiete der Commercial Courts, wie Handels- oder kartellrechtliche Streitigkeiten, einschränken.
Die Einführung von Commercial Courts bringt zudem neue Verfahrensmodalitäten mit sich, wie etwa Case-Management-Konferenzen zur frühen Organisation der Verfahren und die Möglichkeit für Parteien, ein mitlesbares Wortprotokoll zu erhalten. Informationen können bereits vor der mündlichen Verhandlung durch den Antrag auf Geheimhaltung der Informationen geschützt werden.
Weitere Informationen über die Einführung von Commercial Courts finden sich in dem Artikel von CMS Hasche Sigle, der die Bedeutung und die strukturellen Anpassungen der neuen Gerichte erläutert.