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Totschlagsfall Attendorn: Mysterium um die tödliche Waffe bleibt ungelöst!

Im Totschlagsfall in Attendorn wird derzeit intensively ermittelt, nachdem ein 44-jähriger Angeklagter, H., am 6. September 2024 in einen tödlichen Vorfall verwickelt war. Laut Siegener Zeitung starb das Opfer an einer Stichwunde in der Brust, während der Angeklagte angibt, sich gegen einen Angriff gewehrt zu haben.

Die Waffe, mit der das Opfer getötet wurde, konnte bislang nicht gefunden werden. Trotz des Einsatzes von zwei Diensthunden zur Spurensuche blieben die Ermittler ohne verwertbare Spuren. Ein erster Zeuge, der am Tatort war, konnte keine relevanten Informationen liefern, da seine Aussagen undeutlich waren. Er berichtete lediglich, von einer anderen Person, R., gehört zu haben, dass jemand abgestochen wurde.

Aktueller Stand der Ermittlungen

Am Tatabend befand sich H. bei einem Bekannten und dessen Lebensgefährtin, wo es zu einer Konfrontation mit dem späteren Opfer kam. Ein Mobiltelefon des Angeklagten wird ebenfalls vermisst; H. erklärte, es im Zimmer seines Freundes vergessen zu haben. Ortungsmaßnahmen des Handys zufolge befindet es sich zwar noch in Attendorn, der Akku scheint jedoch leer zu sein.

Ein weiterer Verhandlungstag ist für den 15. April angesetzt, wobei H.s Freund und dessen Lebensgefährtin als Zeugen geladen wurden. Diese Entwicklungen werfen Fragen zur genauen Sequenz der Ereignisse auf und könnten entscheidend für die Ermittlung des Tathergangs sein.

In Deutschland fällt Totschlag unter § 212 StGB und wird als vorsätzliche Tötung eines Menschen definiert. Die Mindeststrafe für Totschlag beträgt fünf Jahre Freiheitsstrafe, wobei in besonders schweren Fällen auch eine lebenslange Haftstrafe möglich ist, wie Juraforum erläutert.