
Der Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn, ein wichtiges Gremium für die finanziellen Belange der Kirche, hat umfassende Beschluss- und Entscheidungsfunktionen. Dieses Gremium legt unter anderem den Kirchensteuer-Hebesatz fest und stellt Richtlinien für die Verteilung der Kirchensteuer auf. Darüber hinaus entscheidet der Rat über den Erlass oder die Stundung von Kirchensteuern und berät über den Haushalt der Erzdiözese, welchen er dem Erzbischof zur Inkraftsetzung vorlegt. Zudem beschließt der Kirchensteuerrat die Jahresabschlüsse des Erzbistums und entscheidet über die Entlastung der Verwaltung.
Der Kirchensteuerrat hat auch diverse Initiativen ins Leben gerufen, darunter Maßnahmen zur Familienförderung, die Einrichtung eines Katastrophenfonds sowie Hilfsmaßnahmen zum Schutz des ungeborenen Lebens und für Kriegsopfer und Flüchtlinge. Zu den Mitgliedern des Rats gehören sowohl gewählte Laienmitglieder als auch vom Erzbischof berufene Mitglieder, wobei die Mehrheit durch demokratische Wahl bestimmt wird. In der aktuellen Amtsperiode, die vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2029 läuft, sind unter den gewählten Mitgliedern etwa Petra Brinkmann und Rainer Hellmann. Der Vorsitzende des Kirchensteuerrates ist Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz, dessen Führung von der Fachlichkeit und Kompetenz der Mitglieder geprägt ist.
Wahlen und Verantwortung
Die letzten Wahlen des Kirchensteuerrates fanden Ende 2024 statt. In diesem Gremium sind neben 14 gewählten Laienmitgliedern auch 3 vom Erzbischof berufene Laien vertreten. Zusätzlich wählt der Priesterrat zwei amtierende Pfarrer als Mitglieder. Ein wichtiges Merkmal des Kirchensteuerrates ist seine Rolle als Verbindung zwischen der Leitung des Erzbistums Paderborn und den Kirchengemeinden, Gruppen und Verbänden, was ein Beispiel für gelebte Synodalität im Erzbistum darstellt.
Der Kirchensteuerrat ist für den nordrhein-westfälischen Teil des Erzbistums zuständig, während für die Teile in Hessen und Niedersachsen entsprechende Kirchensteuerbeiräte existieren. Die Funktionsweise des Rates wird durch einfache Mehrheitsentscheidungen bestimmt, wobei einige Beschlüsse der Konfirmierung durch den Erzbischof bedürfen, wie es in den Berichten von erzbistum-paderborn.de und derdom.de deutlich wird.