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Schneller zum neuen Einkaufszentrum: Remscheid plant große Umgestaltung!

Rainer Dorn, Investor aus Chemnitz, hat 12 Jahre an der Entwicklung des Südbezirks in Remscheid gearbeitet. Er hat das Areal an Edeka und Aldi verkauft und ist erleichtert, nicht mehr weiterkämpfen zu müssen. Dorn kritisiert jedoch die komplizierten Baugenehmigungsverfahren in deutschen Verwaltungen. Der Baudezernent Peter Heinze nennt einen Zeitrahmen von rund drei Jahren für die Entwicklung, da der Regionalplan, der Bebauungsplan und der Flächennutzungsplan geändert werden müssen.

Dorn schlägt ein alternatives Verfahren vor, um die Entwicklungszeit um die Hälfte zu verkürzen. Er empfiehlt, einen Angebotsbebauungsplan und einen städtebaulichen Vertrag mit den beteiligten Partnern (Rossmann, Aldi, Edeka) aufzusetzen. Rossmann plant, eine neue Filiale im alten Aldi-Markt zu errichten, während Aldi eine Erweiterung beabsichtigt und Edeka neu bauen möchte. Dorn betont, dass diese Projekte parallel umgesetzt werden könnten und hofft, dass die Stadt Remscheid seine Vorschläge in Betracht zieht. Er bietet seine Expertise an und hebt hervor, dass er den Menschen im Südbezirk versprochen hat, ihren Vollsortimenter und Frischemarkt zu erhalten, wie RGA berichtete.

Wichtige Informationen zu Bauanträgen

Für die Neubauprojekte müssen bestimmte Formalitäten beachtet werden. Der Bauantrag ist schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen, wobei alle erforderlichen Unterlagen, auch Bauvorlagen, in ausreichender Anzahl beigefügt werden müssen. Die Anträge sind mit amtlichen Antragsformularen einzureichen, und die Bauvorlagen müssen von einem Entwurfsverfasser, wie beispielsweise einem Architekten oder Ingenieur, erstellt werden.

Zu jedem Antrag sind spezifische Unterlagen erforderlich; weitere können je nach Bauvorhaben notwendig sein. Der Lageplan ist eine eigenständige Bauvorlage und spielt eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung des Bauantrags. Dieser muss von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt sein und darf nicht älter als sechs Monate sein. Für fast alle Anträge ist eine Stellplatzberechnung notwendig, und diese Stellplätze müssen im Lageplan eingezeichnet werden, so wie Remscheid.de informierte.