Nordrhein-Westfalen

Steuerliche Erleichterungen für Pendler zwischen NRW und den Niederlanden!

Der nordrhein-westfälische Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk hat die kürzlich beschlossene Steuerentlastung für Berufspendler zwischen Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden begrüßt. Diese neue Regelung ermöglicht es Pendlern, bis zu 34 Tage im Jahr von zu Hause aus zu arbeiten, ohne steuerliche Nachteile zu befürchten, vorausgesetzt, ihr Arbeitsplatz liegt in den Niederlanden. Ziel ist es, das grenzüberschreitende Arbeiten zu erleichtern und den administrativen Aufwand zu reduzieren.

Die Regelung knüpft an ähnliche Bestimmungen während der Corona-Pandemie an, die 2022 ausliefen. Im Jahr 2023 pendelten rund 17.140 Personen aus Nordrhein-Westfalen in die Niederlande. Darüber hinaus waren 753 Personen in die Schweiz und 18 nach Liechtenstein beruflich aktiv. Besonders relevant ist die Regelung für die Kreise Heinsberg, Kleve und die Stadt Aachen. Europaminister Nathanael Liminski hebt hervor, dass mit dieser Maßnahme die Mobilität und Flexibilität der Beschäftigten gefördert werden.

Gerade für Grenzpendler von Bedeutung

Die bestehende Regelung gehört zu den Anpassungen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den Niederlanden und gilt als erster Schritt zu moderneren Regelungen im grenzüberschreitenden Arbeitsleben. Optendrenk beschreibt die Einigung als überfällig. Mit der neuen Regelung entfällt die doppelte Aufteilung des Einkommens zwischen den Staaten, was ebenfalls den administrativen Aufwand reduziert.

Die neuen Bestimmungen müssen jedoch von den nationalen Parlamenten in Deutschland und den Niederlanden genehmigt werden. Nordrhein-Westfalen strebt eine schnelle Zustimmung an, um den Pendlern Planungssicherheit zu gewährleisten. Die Vereinbarung wird als wesentliche Verbesserung für die in der Grenzregion tätigen Menschen angesehen, die seit dem Auslaufen der Corona-Regelungen mit bürokratischen Unsicherheiten zu kämpfen hatten.