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Parken unter der Wuhlheide: Streit um legale Flächen eskaliert!

Die Diskussion um das Parken unter der Straßenbrücke An der Wuhlheide in Treptow-Köpenick nimmt Formen an. Die AfD-Fraktion hat einen Antrag eingebracht, der die Erlaubnis zum Parken auf der Fläche unter der Brücke fordert. Die Anwohner nutzen diesen Platz bereits, jedoch wurde die Ahndung des dortigen Parkens bisher uneinheitlich gehandhabt. Ziel des Antrags ist es, „Rechtssicherheit“ für die Betroffenen zu schaffen, da das Bezirksamt das Parken unter der Brücke legalisieren soll.

Die AfD unterstreicht die Wichtigkeit von Parkflächen, wenngleich der Abriss der Brücke für das Jahr 2026 geplant ist. Der Antrag wird am 10. März in der Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnungsangelegenheiten beraten. Während die Grünen-Fraktion sich über den Antrag wundert und auf eine frühere Anfrage eines Bewohners verweist, hat das Ordnungsamt bereits klargestellt, dass das Parken dort aufgrund der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht genehmigungsfähig sei. Die Ablehnungsgründe beziehen sich auf die Mittelinsel sowie auf Wendemöglichkeiten. Christian Huber von den Grünen hält es daher für unwahrscheinlich, dass das Parken in Zukunft gestattet wird und kritisiert das Verständnis der AfD, dass gängige Praxis Gesetze außer Kraft setzen könne.

Relevante Verkehrsregelungen für Parkplätze

In einem anderen Zusammenhang hat der ADAC ein Merkblatt veröffentlicht, das Sonderrechte für Inhaber einer Sonderparkgenehmigung erläutert. Demnach ist das Parken bis zu drei Stunden an Stellen mit eingeschränktem Halteverbot und im Bereich eines Zonenhaltverbots erlaubt, jedoch muss die Ankunftszeit auf einer Parkscheibe eingestellt werden. Es gibt auch Regelungen für das Parken über die zulässige Zeit, wenn Zusatzschilder entsprechende Ausnahmen ermöglichen.

Weiterhin sind Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderungen vorgesehen. So können beispielsweise Ohnhänder und Kleinwüchsige gebührenfrei parken, und eine entsprechende Ausnahmegenehmigung muss gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Genehmigung nicht von der maximal zulässigen Parkdauer befreit.

Die aktuellen Entwicklungen rund um die Parksituation in Treptow-Köpenick und die Informationen zu Sonderrechten für Parkgenehmigungen zeigen, wie vielseitig die Thematik des Parkens und der damit verbundenen Regelungen ist.