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Parkverbot in Göttingen: Falschparken wird jetzt teuer!

Ab März 2025 wird in Göttingen das Parken entgegen der Fahrtrichtung mit einem Verwarngeld bestraft. Das Ordnungsamt der Stadt wird im gesamten Stadtgebiet entsprechende Sanktionen durchsetzen. Bisher gab es keine Strafen für Autos, die falschherum geparkt waren, solange keine weiteren Verstöße vorlagen.

Die Entscheidung, die neue Regelung einzuführen, wurde aufgrund der gestiegenen Nutzung von Radverkehr, E-Bikes und E-Scootern getroffen. Verkehrsteilnehmer sind beim Ausparken von der linken Fahrbahnseite gefährdet. Um auf das Problem aufmerksam zu machen, werden ab sofort entgegen der Fahrtrichtung abgestellte Fahrzeuge mit Flugblättern versehen. Ab dem 1. März 2025 wird ein Verwarngeld von 15 Euro fällig, wie NDR berichtete.

Regelungen zum Parken entgegen der Fahrtrichtung

Generell ist das Parken entgegen der Fahrtrichtung in Deutschland verboten. Diese Regelung ist im §12 der Straßenverkehrsordnung (StVO), Absatz 4, verankert, der vorschreibt, dass Parken nur in Fahrtrichtung erlaubt ist. Der Grund für das Verbot liegt vor allem in der Sicherheit, da dadurch gefährliche Wendemanöver sowie eine Konzentration auf zwei Fahrbahnen vermieden werden sollen. Falschparken wird mit einem Bußgeld von 15 Euro geahndet.

In der Regel werden Fahrzeuge, die entgegen der Fahrtrichtung parken, nicht abgeschleppt, es sei denn, sie behindern andere Verkehrsteilnehmer oder blockieren Zufahrten. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen, in denen das Parken entgegen der Fahrtrichtung erlaubt ist, wobei die Details zu diesen Ausnahmen nicht angegeben wurden. Darüber hinaus gilt das Parkverbot für das Parken entgegen der Fahrtrichtung insbesondere in 30er Zonen, Wohngebieten oder verkehrsberuhigten Bereichen, wie Stuttgarter Nachrichten berichteten.