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Pedelec-Unfall in Lübeck: 14-Jähriger verschont, Fahrer stark alkoholisiert!

Am 1. April 2025 ereignete sich im Lübecker Stadtteil St. Gertrud ein Unfall zwischen einem Pedelecfahrer und einem 14-jährigen Fahrradfahrer. Laut hl-live.de wartete der jugendliche Radfahrer verkehrsbedingt an einer Grundstücksausfahrt, als der 47-jährige Pedelecfahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und mit ihm kollidierte. Der Pedelecfahrer zog sich dabei leichte Verletzungen im Gesichtsbereich zu, während der jugendliche Fahrradfahrer unverletzt blieb. Der Sachschaden an dem Fahrrad wurde als gering, im zweistelligen Bereich, angegeben.

Die Rettungswagenbesatzung führte eine ambulante Behandlung des Pedelecfahrers durch. Während der Unfallaufnahme kam bei den Beamten der Verdacht auf, dass der Pedelecfahrer unter Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,31 Promille. In der Folge wurde der Pedelecfahrer zur Dienststelle begleitet und eine Blutprobe angeordnet. Außerdem wurde ihm die Weiterfahrt mit dem Pedelec untersagt. Das Polizeirevier Lübeck hat die Ermittlungen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs aufgrund von Alkoholgenuss aufgenommen.

Rechtliche Aspekte von Pedelec-Unfällen

Der Vorfall in Lübeck wirft auch Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Pedelecfahrer und deren Unfallhaftung auf. Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass Pedelecs zunehmend im Straßenverkehr vertreten sind. Laut anwalt.de ist die Rechtsprechung zur Haftungsverteilung bei Unfällen zwischen Pkw und Pedelecs allerdings noch ausbaufähig. Ein jüngstes Urteil des Landgerichts Bonn verdeutlicht dies: Bei einem Unfall, bei dem ein 78-jähriger Pedelec-Fahrer tödlich verunglückte, wurde entschieden, dass der Pkw-Fahrer kein Verschulden an dem Unfall trug. Der Pedelec-Fahrer hatte gegen mehrere Vorschriften der Straßenverkehrsordnung verstoßen und wurde somit als Unfallverursacher identifiziert.

Pedelecs bis 25 km/h werden rechtlich wie Fahrräder behandelt, was bedeutet, dass keine speziellen Führerscheine oder Versicherungen benötigt werden. Pedelecs mit einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h hingegen gelten als Kraftfahrzeuge und unterliegen strengeren Regelungen. Im Falle von Unfällen wird die Betriebsgefahr eines Fahrzeugs üblicherweise mit 30 % bewertet, selbst wenn der Fahrer keine Schuld trägt.