
Polizeibeamte der Verkehrspolizei Schweinfurt-Werneck entdeckten kürzlich auf der A 7 einen Hundewelpen im Kofferraum eines Fahrzeugs. Der Hundewelpe war circa acht Wochen alt und durfte nicht nach Deutschland eingeführt werden. Der 32-jährige Fahrer konnte keine offiziellen Papiere für die Einfuhr des Tieres vorweisen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Schweinfurt wurde das Tier sichergestellt und befindet sich nun in der Obhut der Polizei, wie revista.de berichtet.
Der Vorfall wirft ein Schlaglicht auf die Problematik des illegalen Hundewelpenhandels, der oft Importe aus dem Ausland betrifft. Die betroffenen Welpen sind häufig zu jung, geschwächt, nicht geimpft und unzureichend sozialisiert. Die Haltungsbedingungen der Elterntiere sind oft tierschutzwidrig, und die Herkunft der Welpen wird häufig verheimlicht. Verkäufer geben häufig vor, die Tiere stammten aus dem Inland, während die Dunkelziffer solcher illegalen Aktivitäten hoch ist. Käufer sollten sich bewusst sein, dass der Kauf aus Mitleid illegaler Aktivitäten Vorschub leisten kann, wie der-tieranwalt.de informiert.
Hintergrund zum illegalen Welpenhandel
Bei Verdacht auf Verstöße gegen tierschutz- und tierseuchenrechtliche Anforderungen wird oft erst durch die Polizei oder Hinweise aus der Bevölkerung bekannt. Indizien für illegalen Welpenhandel sind unter anderem fehlende Begleitpapiere, Ungereimtheiten bei Eintragungen eines ausländischen Tierarztes sowie Gesundheitssymptome der Welpen. Die gesetzlichen Regelungen erlauben den Import von Welpen erst ab einem Mindestalter von vier Monaten aus anderen EU-Ländern und von acht Wochen aus Deutschland. Hundewelpen müssen zudem bei Transport mit einem Mikrochip gekennzeichnet und gegen Tollwut geimpft sein.