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Polizei stoppt irrtümlich Wahlkampfaktion der Grünen in Bergen!

Am Bergener Bahnhof im Landkreis Vorpommern-Rügen kam es zu einem Vorfall, bei dem die Polizei fälschlicherweise eine Wahlkampfaktion der Grünen stoppte. Dies geschah im Rahmen der Bundestags-Wahlkampfaktivitäten, während Unterstützer der Grünen dort Pendlerpakete verteilten. Die Polizei wurde durch einen Passanten alarmiert, der sich als AfD-Stadtvertreter zu erkennen gab.

Die Polizeibeamten, die vor Ort eintrafen, informierten die Wahlkämpfer darüber, dass ihre Aktion nicht angemeldet und deshalb nicht genehmigt sei. Sie erteilten den Teilnehmern mündliche Platzverweise, denen die drei Unterstützer der Grünen nachkamen. Während des Einsatzes wurden die Personalien eines der Wahlkämpfer aufgenommen.

Polizei klärt Rechtslage

Die Polizeiinspektion Stralsund bestätigte, dass die Beamten angenommen hatten, für die Verteilung von Flyern sei eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Nach einer Überprüfung stellte sich jedoch heraus, dass dies nicht der Fall war und die Verteilung der Pendlerpakete ohne Sondernutzungserlaubnis zulässig war. Demzufolge war der Platzverweis nicht rechtmäßig.

Der Vorfall wird nun intensiv nachbereitet, um die Abläufe genau zu klären. Der Hintergründe, wer die Polizei informierte, sind bislang unbekannt, und die AfD war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Dieses Ereignis wirft Fragen zur Verfahrensweise der Polizei in solchen Situationen auf, wie auch berichtet wurde, dass die Polizei zu Unrecht eingreifen ließ.

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