BerlinDeutschlandRecklinghausen

Proteste in Recklinghausen: Wer nicht feiert, hat verloren!

Am 8. Februar 2023 demonstrierten viele Menschen gegen die Alternative für Deutschland (AfD), organisiert von „Omas gegen Rechts“ und dem Bündnis „Es REicht“. In der zweiten Maiwoche plant das Bündnis zwei weitere Demonstrationen. Der 8. Mai, der in Berlin als gesetzlicher Feiertag gefeiert wird, erinnert an das Ende des Zweiten Weltkriegs und die Beendigung der nationalsozialistischen Diktatur vor 80 Jahren.

Die Veranstaltung beginnt am 8. Mai um 18.30 Uhr am Hauptbahnhof und endet mit einem Konzert vor dem Rathaus. Das Motto der Veranstaltung lautet: „Wer nicht feiert, hat verloren!“ Die Demonstration führt vom Hauptbahnhof zum Rathausplatz, wo die „Der, Die, Das Demo-Band“ auftritt. Am Sonntag, dem 11. Mai, beteiligt sich „Es REicht“ an bundesweiten Protesten für ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD. Die Kundgebung beginnt um 13 Uhr auf dem Rathausplatz. Anlass der Proteste ist die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch den Verfassungsschutz, wie die Recklinghäuser Zeitung berichtete.

Geplante Protestaktionen

Marco Förster, ein Mitglied des Bündnisses „Es REicht“, hat die Veranstaltung angemeldet. Ziel der Protestaktionen ist es, den Bundestag, den Bundesrat sowie die Bundesregierung aufzufordern, ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten. Förster betont, dass die AfD gegen demokratische Grundwerte steht. Unterstützung erhält die Protestaktion von zahlreichen zivilgesellschaftlichen Initiativen, darunter „Menschenwürde verteidigen – AfD-Verbot jetzt!“ und „Zusammen gegen Rechts“. Insgesamt haben sich über 60 Organisationen bundesweit den Protesten angeschlossen.

Am 8. Februar mobilisierten die „Omas gegen Rechts“ und „Es REicht“ rund 3500 Menschen zur Demonstration. Dieser große Zuspruch verdeutlicht das hohe Maß an öffentlichem Interesse an der Thematik.

Die AfD hat unterdessen Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eingereicht, um die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ anzufechten. Die Klage wurde an das Verwaltungsgericht Köln geschickt, wo ein Gerichtssprecher die Einreichung der Klage und eines Eilantrags bestätigte. Der Austausch von Schriftsätzen wird zunächst erfolgen, während das Eilverfahren vorrangig behandelt wird. Die AfD hält die Einstufung für rechtswidrig und hatte zuvor eine Abmahnung an das BfV gesendet, in der eine Rücknahme der Einstufung gefordert wurde. Auf diese Abmahnung reagierte der Verfassungsschutz nicht.

Die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ wurde aufgrund der „menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei“ getroffen. Zuvor wurde die Partei nur als Verdachtsfall behandelt, was bereits den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erlaubte. Mit der neuen Einstufung sinkt die Schwelle für den Einsatz von V-Leuten und Observationen, was die Dringlichkeit der Proteste unterstreicht.