Germersheim

Martina Kopf feiert 25 Jahre im öffentlichen Dienst in Germersheim!

Martina Kopf, eine engagierte Verwaltungsangestellte, feiert ein bedeutendes Jubiläum: Seit Beginn des Jahres 2023 ist sie bei der Kreisverwaltung Germersheim tätig und hat nun ihr 25-jähriges Bestehen im Öffentlichen Dienst gefeiert. Bei einer festlichen Veranstaltung im Kreishaus gratulierte Landrat Brandl persönlich zu diesem Anlass.

Kopf, die derzeit als Schulsekretärin an der Richard-von-Weizsäcker Realschule plus in Germersheim arbeitet, teilte bei der Feier ihre positiven Erfahrungen mit einem starken Zusammenhalt und einer verbindenden Teamstruktur innerhalb ihrer Schule. Zuvor war sie viele Jahre in der Asklepios Klinik in Germersheim angestellt. An der Jubiläumsfeier nahmen neben dem Landrat auch Vertreter des Personalrats, der Personalabteilung, des Fachbereichs sowie der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler teil, die ihr ebenfalls ihre Glückwünsche aussprachen.

Jubiläumsgeld und Sonderurlaub im Öffentlichen Dienst

Für Angestellte im Öffentlichen Dienst, wie Martina Kopf, gibt es zusätzliche Anreize zum Feiern von Dienstjubiläen. Laut Informationen von ö VV Dienst News erhalten diese Jubiläumsgeld nach 25 und 40 Dienstjahren. Für 25 Jahre beträgt das Jubiläumsgeld 350 Euro, bei 40 Jahren sind es 500 Euro. Diese Regelung ist im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) verankert, spezifisch im § 23 über besondere Zahlungen.

Zusätzlich zu dem Jubiläumsgeld erhalten Angestellte einen Tag Sonderurlaub zum 25. sowie zum 40. Dienstjubiläum, wie im § 29 des TVöD festgelegt. Die Berechnung der Beschäftigungszeit umfasst alle Jahre bei demselben Arbeitgeber, auch wenn es Unterbrechungen gegeben hat. Zu beachten ist, dass Zeiten im Sonderurlaub nicht angerechnet werden, es sei denn, der Arbeitgeber hat ein dienstliches Interesse anerkannt. Beschäftigungszeiten bei anderen Arbeitgebern im öffentlichen Dienst werden ebenfalls anerkannt, wenn ein Wechsel zwischen den Arbeitgebern stattgefunden hat.