Rheinland-Pfalz

Kita-Finanzierung: Kommunen in Rheinland-Pfalz am Limit!

Die FREIEN WÄHLER Rheinland-Pfalz fordern eine umfassende Überarbeitung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG). Diese Forderung wird durch die aktuellen Herausforderungen in der Kita-Finanzierung bekräftigt, die viele Kommunen an ihre Belastungsgrenzen führt. Insbesondere wird eine Rückkehr zu festen Fördersätzen gefordert, um Verlässlichkeit und Gerechtigkeit für die beteiligten Akteure zu gewährleisten. Laut den FREIEN WÄHLERN führt die derzeitige Übergangsvereinbarung zu untragbaren Kosten für viele Gemeinden, was sie in eine schwierige Verhandlungsposition mit freien Trägern zwingt. Christian Zöpfchen, der Landesvorsitzende der FREIEN WÄHLER Rheinland-Pfalz, kritisiert die Überforderung der Kommunen in diesem Kontext.

Ein bedeutendes Merkmal des aktuellen KiTaG ist der § 5 Abs. 2, der Rahmenvereinbarungen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und freien Trägern verlangt. Doch die gegenwärtige Situation, in der individuelle Vereinbarungen getroffen werden, schwächt die Position der Kommunen, so die Warnung von Lisa-Marie Jeckel, der Co-Vorsitzenden der FREIEN WÄHLER Rheinland-Pfalz. Sie hebt hervor, dass die Lasten zwischen den Kommunen und freien Trägern ungleich verteilt sind, wobei Kommunen bis zu 99 Prozent der Personalkosten tragen müssen, während freie Träger nur minimale Eigenanteile leisten.

Übergangsvereinbarung und ihre Folgen

Zusätzlich führt der Verhandlungszwang, wie die FREIEN WÄHLER erläutern, zu einer Fragmentierung und erhöhten rechtlichen Unsicherheiten, die wiederum zusätzliche Bürokratie verursachen. Die Forderung nach klaren Fördersätzen und einer gerechten Lastenverteilung zielt darauf ab, die kommunale Infrastruktur zu entlasten und damit die Basis für die Zukunft der Kinderbetreuung zu sichern. Lisa-Marie Jeckel fordert eine finanzielle Planungssicherheit für die Gemeinden.

In einem Kommentar ergänzt Dr. Karl-Heinz Frieden, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes, dass die Übergangsvereinbarung ab dem 1. Januar 2025 durch eine Rahmenvereinbarung gemäß § 5 Abs. 2 KiTaG ersetzt werden soll. Er beschreibt diese Übergangsvereinbarung als Kraftakt, der viel guten Willen erforderte, um eine weitreichende Einigung zu erzielen. Die Trägervielfalt, die Kirchen, freie Träger, Arbeitgeber und Kommunen umfasst, solle den Ausbau der Kindertagesbetreuung unterstützen.

Zur Finanzierung wird auf die spezifischen Kostenstrukturen hingewiesen: Kirchliche Träger erhalten 102,5 Prozent der zuwendungsfähigen Personalkosten, während freie Träger 100 Prozent erhalten. Für gebäudebezogene Kosten müssen jedoch Vereinbarungen mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe getroffen werden. Dies unterstreicht die Notwendigkeit für Bund und Land, finanzielle Hilfen zu erhöhen und den Zugang für Quereinsteiger zum Beruf zu erleichtern, um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden und hohe Standards in der Betreuung aufrechtzuerhalten. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ab 2026 erfordert konkretes Handeln vor Ort.