
Ein Vorfall im November 2022, bei dem ein 68-Jähriger in einem Altenheim im Kreis Mayen-Koblenz einen Pfleger mit einer Glasscherbe angegriffen hat, wurde am Koblenzer Landgericht umfassend behandelt. Der Angreifer rief während des Vorfalls mit vollem Eifer: „Du bist der Teufel!“. Dieser Angriff führte zu einem Sicherungsverfahren, das nun vor Gericht ging.
Am Koblenzer Landgericht wurde entschieden, dass der Mann nicht in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen wird. Mit diesem Urteil wurde das Sicherungsverfahren beendet, was somit die rechtlichen Konsequenzen des Übergriffs festlegt, den [rhein-zeitung.de](https://www.rhein-zeitung.de/rheinland-pfalz/bei-glasscherben-attacke-auf-pfleger-schuldunfaehig_arid-4027965.html) berichtete.
Rechtlicher Hintergrund
Hinsichtlich der rechtlichen Aspekte des Verfahrens berichtet [lexika.de](https://www.lexika.de/strafrecht/uebergang-vom-strafverfahren-in-das-sicherungsverfahren-nach-anklage-und-eroeffnung-des-hauptverfahrens/), dass es besondere Normen und Verfahrensabläufe gibt, die im Zusammenhang mit solchen Fällen zu beachten sind. Beispielsweise ist die Unterbringung im Sicherungsverfahren nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. In Fällen, in denen der Angeklagte als schuldunfähig erachtet wird, ist ein Übergang zu einem Sicherungsverfahren ausgeschlossen.