Kusel

Gewerkschaft fordert höhere Entschädigungen für verletzte Polizisten in Kusel

Am 30. Januar 2025 macht die Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf die unzureichende Entschädigung für verletzte Polizisten und deren Angehörige aufmerksam. Anlässlich des dritten Jahrestages der tödlichen Polizistenmorde von Kusel am 31. Januar fordert die GdP eine bundesweit einheitliche Regelung.

Jochen Kopelke, der Vorsitzende der GdP, stellte fest, dass die aktuellen Gesetze als unfair und nicht zeitgemäß angesehen werden. Er fordert eine Entschädigung von 500.000 Euro für verletzte Beamte sowie 300.000 Euro für Hinterbliebene im Todesfall. Derzeit variieren die Entschädigungsbeträge in Deutschland erheblich: In Baden-Württemberg sind es 150.000 Euro bei 50% Schädigungsgrad, während in Bayern nur 50.000 Euro bei 50% und 100.000 Euro bei 100% Schädigung gezahlt werden.

Hintergrund der Forderungen

Die GdP weist zudem auf die steigenden Anforderungen und Risiken im Polizeidienst hin. Am 31. Januar 2022 wurden in Kusel eine 24-jährige Polizeianwärterin und ein 29-jähriger Polizeikommissar von Andreas S. erschossen. S. wurde im November 2022 zu lebenslanger Haft verurteilt, das Urteil ist seit Sommer 2023 rechtskräftig. Dieses tragische Ereignis hat die Debatte um die Entschädigung für Polizeibeamte weiter angeheizt.

Ein weiterer tödlicher Angriff auf einen Polizisten in Mannheim hat die GdP bewogen, ihre Forderung nach einer verbesserten Entschädigung erneut zu bekräftigen. Es wird bemängelt, dass die Dienstunfallfürsorge derzeit nur für auf Lebenszeit verbeamtete Polizisten gilt und Berufsanfänger nicht absichert. Die GdP verlangt eine Gleichstellung für diese Berufsanfänger in Einsatzlagen und strebt zudem Entschädigungszahlungen für nicht verheiratete Partner im Todesfall an, um der gesellschaftlichen Realität Rechnung zu tragen.

In einem anderen Aspekt des Vorfalls hat das Gericht im Mordfall Kusel festgestellt, dass der Hauptangeklagte Andreas S. keine Notwehr geltend machen konnte. Er hatte die beiden Polizisten aus nächster Nähe mit Kopfschüssen getötet, was als „Hinrichtung“ bezeichnet wurde. Das Gericht stellte die „besondere Schwere der Schuld“ fest, was bedeutet, dass die Möglichkeit auf eine Bewährungsprüfung nach 15 Jahren nicht besteht. Laut [Tagesschau](https://www.tagesschau.de/inland/kusel-urteil-103.html) war S. illegal auf Jagd und tötete die Polizisten, um seine Wilderei und den illegalen Waffenbesitz zu verbergen.

Im Gegensatz dazu wurde Florian V., der als Beihilfeleistung tätig war, zwar verurteilt, blieb jedoch ohne Strafe, da er die „Kronzeugenregelung“ in Anspruch nahm und zur Aufklärung des Verbrechens beitrug.