
Christian Schreider, der scheidende SPD-Bundestagsabgeordnete, hat seine Zustimmung zur Änderung des Grundgesetzes bekundet. In einer persönlichen Erklärung machte er seine Haltung am 19. März 2025 deutlich. Er nennt Infrastrukturinvestitionen von 500 Milliarden Euro über die nächsten zehn Jahre sowie eine Neuregelung der Verteidigungsausgaben essentielles Handlungsfeld für die Zukunft Deutschlands.
Schreider verknüpft seine Zustimmung jedoch mit einer kritischen Protokollerklärung. Er hebt hervor, dass es an einer nachhaltigen Altschuldenentlastung für hoch verschuldete Kommunen mangele. Zudem übt er scharfe Kritik an der Union, die sich bisher geweigert hat, einen Gesetzentwurf der Regierung Scholz zur Altschuldenentlastung umzusetzen. Laut Schreider drohe vielen Kommunen ohne effektive Entlastung eine strukturelle Abwärtsspirale.
Kritik an der Blockade durch die Union
Der SPD-Politiker bedauert, dass die Möglichkeit zur Grundgesetzänderung nicht genutzt wurde, um konkrete Lösungen für die Schuldenproblematik der Kommunen zu erarbeiten. Zudem hinterfragt er die Position der Union zu Finanzierungsfragen und deren Blockaden bei Investitionen. Er sieht jedoch positive Ansätze, da sich die Union, trotz vorheriger Wahlkampfversprechen, bereit erklärt hat, neue Kredite nicht mehr auszuschließen.
Schreider appelliert an die Union, insbesondere an ihren Vorsitzenden Friedrich Merz, keine weiteren Blockaden der Entschuldung notleidender Kommunen zuzulassen. Diese Bedenken hat er in seiner öffentlichen Erklärung gemäß § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vorgetragen.
Parallel zu seinen Äußerungen hat Bundesfinanzminister Dr. Jörg Kukies bereits erste Maßnahmen zur Schuldenentlastung angekündigt. Laut einem Bericht des Bundesfinanzministeriums soll der Bund in einer einmaligen Aktion betroffene Kommunen bei Altschulden unterstützen. Dieser Schritt ist Teil eines Gesetzentwurfs, der eine verfassungsrechtliche Grundlage für die Übernahme kommunaler Altschulden durch den Bund schaffen soll. Aktuell belaufen sich die kommunalen Kassenkredite in Deutschland auf etwa 31 Milliarden Euro.
Diese hohen Kassenkredite beeinträchtigen die Erfüllung kommunaler Aufgaben und hinderen Investitionen in wichtige Bereiche wie Kindergärten, Schulen und den öffentlichen Nahverkehr. Das neue Gesetz soll es dem Bund ermöglichen, hälftig am Entschuldungsvolumen der Länder mitzuwirken, wenn diese ihre Kommunen von übermäßigen Liquiditätskrediten entlasten.
Für alle Beteiligten wird deutlich, dass die strukturellen Probleme der kommunalen Finanzen dringend angepackt werden müssen, um die Leistungsfähigkeit der Kommunen zu sichern. Besonders relevant sind die neuen Regelungen, die auch spezifische Vorschriften für Stadtstaaten wie Berlin, Bremen und Hamburg beinhalten, da dort keine direkte Entsprechung des kommunalen Liquiditätskredits existiert.