
Am 22. März 2025 wurde die Feuerwehr Mainz zu einem Einsatz in der Straße Am Sportfeld im Stadtteil Mainz-Gonsenheim alarmiert. Eine Anwohnerin hatte einen piepsenden Rauchmelder gehört und die Einsatzkräfte informiert. Bei ihrem Eintreffen stellten die Feuerwehrleute im zweiten Stock des Gebäudes einen deutlichen Brandgeruch fest.
Ein Trupp unter schwerem Atemschutz öffnete die Wohnungstür gewaltsam und fand die Bewohnerin der betroffenen Wohnung vor. Diese wurde umgehend dem Rettungsdienst übergeben und in ein Mainzer Krankenhaus gebracht. Die Feuerwehr stellte fest, dass die Rauchentwicklung durch stark angebranntes Essen verursacht wurde, das von den Einsatzkräften gelöscht werden konnte. Zur Belüftung der Wohnung kam ein Überdruckbelüftungsgerät zum Einsatz. An dem Einsatz waren insgesamt 19 Feuerwehrleute, 4 Polizisten und 2 Rettungskräfte beteiligt, wie merkurist.de berichtete.
Hintergrund zur Rauchmelderpflicht
Die steigende Anzahl an Einsätzen der Feuerwehr wird teilweise durch die Rauchwarnmelderpflicht in fast allen deutschen Bundesländern bedingt. Diese gesetzliche Vorgabe erhöht zwar den Sicherheitsstandard in Immobilien, führt jedoch auch zu häufigeren Feuerwehreinsätzen wegen Fehlalarmen. Diese können durch verschiedene Faktoren wie überhitztes Fett, lange heiße Duschen oder Rauchen ausgelöst werden, wie anwalt.de hinzugefügt hat.
Bei einem gewaltsamen Zutritt der Feuerwehr ist nicht immer eindeutig geregelt, wer für die Kosten des Einsatzes aufkommt. In der Regel müssen Nachbarn, die aus Besorgnis die Feuerwehr rufen, auch bei einem Fehlalarm nichts zahlen. Dies gilt allerdings nur, solange keine objektive Gefahr vorlag und der Alarm nicht absichtlich oder grob fahrlässig ausgelöst wurde. Im Gegensatz dazu können Scherzanrufer, die die Feuerwehr absichtlich alarmieren, für die Kosten des Einsatzes zur Verantwortung gezogen werden.