
Am Samstag, den 15. März 2025, führte die Polizei Bingen eine Verkehrskontrolle auf dem Parkplatz eines Geschäfts in Bingen am Rhein-Bingerbrück durch. Bei der Kontrolle eines Kleinwagens, der mit zwei Personen besetzt war, stellte sich heraus, dass der Fahrer, ein 19-Jähriger aus dem Landkreis Mainz-Bingen, keinen Führerschein vorweisen konnte.
Es kam zu Widersprüchen in den Angaben des Fahrers, der schließlich gestand, keine Fahrerlaubnis zu besitzen. Trotz seines aktuellen rechtlichen Problems hat der Fahrer Pläne, in wenigen Wochen die Führerscheinprüfung abzulegen. Der 18-jährige Beifahrer, der im Besitz eines gültigen Führerscheins ist, hatte ihm den Schlüssel für den PKW übergeben. Nun müssen sich sowohl der Fahrer als auch der Beifahrer in einem Strafverfahren verantworten.
Verkehrskontrollen und Verhalten
Die Polizei führt solche allgemeinen Verkehrskontrollen ohne konkreten Anlass regelmäßig durch, um die Verkehrssicherheit zu überprüfen, wie ACE Auto Club berichtete. Bei einer Verkehrskontrolle sollten Autofahrer ihre Geschwindigkeit verringern, durch Blinken signalisieren und darauf achten, unter Berücksichtigung der Verkehrssituation anzuhalten. Es ist nicht erforderlich, sofort auszusteigen, und das Fenster sollte heruntergelassen werden. Zudem müssen Motor und Radio abgeschaltet sein.
Wird ein Autofahrer dazu aufgefordert, einem Polizeifahrzeug nachzufahren und ignoriert er dies, kann ein Bußgeld von 70 Euro fällig werden. Widerstand gegen die Polizei kann ebenfalls zu einem Strafverfahren führen. Bei Verkehrskontrollen werden in der Regel Personalien, Führerschein sowie Fahrzeugpapiere überprüft.
Für die Verkehrssicherheit müssen auch Notfallausstattungen wie ein Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste im Fahrzeug bereitgehalten werden; fehlende Teile können mit 10 bis 15 Euro bestraft werden. Ein Atemalkoholtest ist nicht verpflichtend, kann jedoch bei Verdacht angeordnet werden. Daher ist es ratsam, stets höflich zu bleiben und den Anweisungen der Beamten Folge zu leisten.
Für weitere Informationen zur Verkehrskontrolle und rechtlichem Verhalten empfiehlt sich ein Blick auf die vollständigen Informationen des ACE Auto Club.
Für Fragen oder Hinweise zur Verkehrskontrolle steht die Polizeiinspektion Bingen zur Verfügung. Die Kontaktinformationen lauten: Telefon: 06721 905-0, E-Mail: pibingen@polizei.rlp.de, Website: Polizei Rheinland-Pfalz.