
In der aktuellen Situation zeigt sich ein dringender Bedarf an Unterkünften für geflüchtete Menschen. Der Landkreis Mainz-Bingen informiert, dass sowohl klassische Wohnräume in Wohn- oder Mischgebieten als auch alternative Flächen, wie Gewerbegebiete, ungenutzte Büroflächen und größere Gebäudekomplexe, als Notunterkünfte geeignet sind. Der Kreuzhof in Nieder-Olm sowie das ehemalige Krankenhaus in Ingelheim werden bereits als Unterkünfte genutzt.
Aktuell reicht die Kapazität jedoch nicht aus, um allen Geflüchteten ausreichenden Wohnraum bereitzustellen. Aus diesem Grund ruft der Landkreis die Bürgerinnen und Bürger auf, verfügbare Objekte oder Flächen zur Verfügung zu stellen. Interessierte können Hinweise oder Angebote per E-Mail an integration@mainz-bingen.de senden, wie mainz-bingen.de berichtete.
Herausforderungen bei der Flüchtlingsunterbringung
Die Änderungen des BauGB sehen unter anderem vor, dass bestehende bauliche Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen umgenutzt werden können. Dies betrifft unter anderem die Zulassung von Flüchtlingsunterkünften im Außenbereich, sofern sie an einen bebauten Ortsteil anschließen. Mobile Unterkünfte und die Errichtung von Erstaufnahmeeinrichtungen in Gewerbegebieten sind ebenfalls unter bestimmten Bedingungen möglich. Die Bundesregierung plant zudem eine Verlängerung der befristeten Sonderregelungen bis Ende 2024, um der Notwendigkeit von Unterkünften gerecht zu werden, wie bmwsb.bund.de ausführlich erläutert.