
Im Zuge von Kontrollen in der Innenstadt von Neuwied wurden am 20. Januar 2025 zwischen 9 Uhr und 13 Uhr insgesamt acht Verstöße festgestellt. Diese Maßnahmen konzentrierten sich insbesondere auf die Nutzung von E-Scootern und die Einhaltung des Durchfahrtsverbots in der Fußgängerzone. Der Schwerpunkt der Beamten lag auf Aufklärung und Bürgergesprächen sowie der Ahndung der festgestellten Vergehen, wie NR-Kurier berichtete.
E-Scooter, die Tretroller mit Elektroantrieb sind, unterliegen einer Versicherungspflicht und dürfen nur mit einer gültigen Betriebserlaubnis genutzt werden. Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung (EKfV) regelt die Verwendung von E-Scootern und Segways, jedoch nicht von anderen Elektrokleinstfahrzeugen wie Hoverboards oder E-Skateboards. Geplante Neuregelungen sollen die Verkehrssicherheit erhöhen, da die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden steigt. Künftig sollen E-Scooter dort fahren dürfen, wo Radverkehr gestattet ist, während sie auf Gehwegen und in Fußgängerzonen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen, sofern Zusatzzeichen dies erlauben, wie ADAC informierte.
Einige wichtige Regelungen für E-Scooter-Fahrer
Die Nutzung von E-Scootern bringt eine Vielzahl von Vorschriften mit sich. Fahrer müssen Radwege nur dann nutzen, wenn eine Benutzungspflicht für Radfahrer besteht, und dürfen an Grünpfeilen für Radfahrer auch bei Rotlicht abbiegen. Neu zugelassene E-Scooter müssen mit Blinkern sowie einer technisch getrennten Vorder- und Rückbremse ausgestattet sein. Darüber hinaus gibt es momentan keine Gefährdungshaftung für E-Scooter-Fahrer in Bezug auf den Opferschutz, was in Zukunft in den geplanten Änderungen berücksichtigt werden könnte.
Die Regelungen besagen ebenfalls, dass E-Scooter nur für eine Person zugelassen sind und eine Haftpflichtversicherung vorausgesetzt wird, die durch eine Plakette nachgewiesen werden muss. Alkoholgrenzwerte für E-Scooter-Fahrer entsprechen denen für Autofahrer, wobei Bußgelder bei Regelverstößen für spezielles Fahrverhalten wie das Fahren auf Gehwegen oder ohne Versicherungskennzeichen festgelegt sind.