Pirmasens

Junge Männer im Jugendgericht: Fälschung von Medikamentenrezepten!

In Pirmasens stehen zwei junge Männer, 21 und 22 Jahre alt, vor dem Jugendgericht. Ihnen wird Urkundenfälschung vorgeworfen, da sie gefälschte Rezepte ausgestellt und in örtlichen Apotheken eingelöst haben. Die erlangten Medikamente sollen die Angeklagten untereinander geteilt haben. Dieses Vorgehen hat nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern wirft auch Fragen über die Gefahren von Rezeptfälschungen auf.

Die Nutzung gefälschter Rezepte ist kein Bagatelldelikt. Laut einer [Erklärung von anwalt.de](https://www.anwalt.de/rechtstipps/rezept-gefaelscht-sie-machen-sich-strafbar_181066.html) kann die Fälschung zu einem Strafverfahren und Haftstrafen führen. Die Gründe für Rezeptfälschungen sind häufig Bequemlichkeit, Scham oder Sucht. Der Gesetzgeber sieht für solche Taten in Deutschland strenge Strafen vor, die bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafen reichen können. Bei besonders schweren Fällen drohen sogar Haftstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Häufige Arzneimittel und Merkmale von Rezeptfälschungen

Oftmals werden Arzneimittel wie schwere Schmerzmittel, Dopingmittel, Benzodiazepine sowie Psychopharmaka und Antidepressiva über gefälschte Rezepte bezogen. Zu den häufig gefälschten Medikamenten zählen unter anderem Buprenorphin, Fentanyl, Testosteron sowie Diazepam.

Besondere Merkmale für Rezeptfälschungen sind unter anderem offensichtliche Fehler wie ein fehlendes zweistelliges Geburtsjahr oder eine fehlende Magnetcodierung. Auch Unstimmigkeiten bezüglich der Angaben des Arztes oder des Versicherungsstatus können auf eine Fälschung hinweisen.

Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, gegen Rezeptfälschungen vorzugehen, um die Gesundheitsversorgung nicht zu gefährden. Zudem genießen Apotheker eine Schweigepflicht, die sie bei der Ausübung ihres Berufes beachten müssen. Bei Verdacht auf Urkundenfälschung können zudem Hausdurchsuchungen angeordnet werden. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig rechtlichen Beistand zu suchen, um die eigene Verteidigung zu klären und den Ermittlungsstand zu verstehen.