
Die Grundsteuer bleibt ein zentrales Thema in der Stadtpolitik von Pirmasens. Momentan wird die Möglichkeit einer getrennten Grundsteuer B für Wohn- und Gewerbeimmobilien geprüft. Die bürgerliche Koalition hat sich vorgenommen, die Vor- und Nachteile einer solchen Regelung zu analysieren. Allerdings wird es im laufenden Jahr keine weiteren Entwicklungen zu diesem Thema geben, wie rheinpfalz.de berichtete.
Ab dem Jahr 2025 erhalten Grundstückseigentümer in Pirmasens neue Grundsteuerbescheide, die auf den aktualisierten Grundsteuerwerten basieren. Diese Werte werden die bisherigen Einheitswerte ab dem Stichtag 01. Januar 2025 ersetzen. Die Bescheide werden von den zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltungen ausgestellt, wie fa-pirmasens.rlp.de berichtet. Bereits seit Oktober 2022 wurden die neuen Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge den Eigentümern durch das Finanzamt zugestellt.
Wichtige Informationen zu Grundsteuerbescheiden
Die Grundsteuer ist direkt an die zuständige kommunale Kasse zu zahlen, gemäß den im Bescheid genannten Fälligkeiten. Bei Fragen zum Grundsteuerbescheid, insbesondere zu Zahlung, Hebesatz und Erlass, sollten sich Betroffene an die Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Fragen zum Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag sind schriftlich an das zuständige Finanzamt zu richten. Es ist wichtig zu beachten, dass Einspruchsfristen bereits abgelaufen sein könnten. Informationen zur Grundsteuerreform sind auf der Website des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz verfügbar. Bei laufenden Einspruchsverfahren wird das Verfahren durch den Erhalt des Grundsteuerbescheids nicht abgeschlossen; die Grundsteuer ist dennoch fristgerecht zu zahlen.