
In Bad Ems sorgte ein Vorfall in einer Zahnarztpraxis für Aufsehen, der Fragen zur Transparenz im Umgang mit Bonitätsprüfungen aufwirft. Wie ben-kurier.de berichtete, beantragte der Patient Cenk Kayatürk eine Zahnbehandlung, die von seiner Krankenkasse abgedeckt sein sollte. Überraschend stellte sich heraus, dass bei der Registrierung neuer Patienten in der Praxis eine Zustimmung zur Bonitätsprüfung erforderlich war, die nicht klar kommuniziert wurde.
Kayatürk hatte vor seinem Zahnarztbesuch einen Schufa-Score von 97,2, konnte jedoch diese Zahl nicht halten. Er hatte die Checkboxen zur Einwilligung in das digitale Formular bewusst nicht ausgewählt, da er keine kostenpflichtigen Leistungen in Anspruch nehmen wollte. Dennoch wurde eine Bonitätsabfrage durchgeführt, was zu einer dramatischen Senkung seines Scores führte und letztlich zur Ablehnung einer Kreditanfrage. Nach seiner Intervention in der Zahnarztpraxis und Kontaktaufnahme mit der Schufa wurde die unautorisierte Anfrage gelöscht, was zu einer Wiederherstellung seines Scores über 97 Punkte führte.
Transparenz und Aufklärung gefordert
Zusätzlich erhielt Kayatürk eine Rechnung für eine Zahnreinigung, die er für von der Krankenkasse abgedeckt hielt, sowie ein separates Aufklärungsgespräch zur Zahnpflege, das ebenfalls in Rechnung gestellt wurde. Er zahlte die Rechnung bar, ohne über die durchgeführte Bonitätsprüfung informiert zu sein. Die Redaktion des Berichts stellte Fragen an die Zahnarztpraxis, erhielt jedoch bis zum Redaktionsschluss keine Antwort und wirft damit Fragen zur Aufklärung der Patienten im Umgang mit Bonitätsprüfungen auf.
Das Thema Bonitätsprüfungen und deren rechtliche Grundlagen erfährt aktuell durch einen jüngsten EuGH-Urteil zusätzliche Relevanz. Am 7. Dezember 2023 entschied der Europäische Gerichtshof über das Schufa-Scoring und stellte datenschutzrechtliche Grenzen für Bonitätsprüfungen auf. Nach ecolaw.de müssen Unternehmen, die solche Scorings durchführen, strenge Vorgaben beachten. Das Urteil besagt, dass das Schufa-Scoring unzulässig ist, wenn bestimmte Bedingungen wie die ausschließliche Basisierung auf automatisierter Verarbeitung und rechtlicher Wirkung erfüllt sind. Dies könnte nebst einer Stärkung der Betroffenenrechte auch Herausforderungen für Unternehmen mit sich bringen, die ihre Bonitätsprüfungen anpassen müssen.