Kriminalität und JustizSpeyer

Wiederholungstäter: Ein Jahr Haft für Parfümdieb in Speyer!

Ein 36-jähriger Mann wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, nachdem er mehrfach Parfüm im Wert von insgesamt mehr als 1.000 Euro gestohlen hatte. Das Amtsgericht in Speyer sprach das Urteil in einem Fall aus, der die wiederholte Straftat des Angeklagten beleuchtet. Bei den Simultandiebstählen entwendete er die teuren Düfte aus einem Drogeriemarkt und einem Kaufhaus, wohin er seine Diebstähle gezielt plante und ausführte.

Die Anklage erbrachte, dass es sich um einen Wiederholungstäter handelte. Das Gericht berücksichtigte bei der Urteilsfindung auch die Tatsache, dass der Mann bereits in der Vergangenheit wegen Diebstahl verurteilt worden war. In der Urteilsbegründung wies die Richterin darauf hin, dass trotz seiner umfassenden Einlassung und dem Bestreben, Einsicht zu zeigen, die Strafe angemessen sei, um eine Abschreckung zu gewährleisten. Ein weiterer Aspekt, der zu der Länge der Haftstrafe beitrug, war die systematische Vorgehensweise des Angeklagten.

Wiederholung und Gesetzeslage

Die Verurteilung des Angeklagten gibt Einblick in die Praxis des deutschen Strafrechts, das zwischen strafmildernden und strafschärfenden Umständen unterscheidet. Wie anwalt-leverkusen.de berichtet, können Wiederholungen von Straftaten, insbesondere ähnliche Delikte wie in diesem Fall, zu höheren Strafen führen. Die besondere Schwere der Taten wird durch die Tatsache verstärkt, dass der Mann bereits in der Vergangenheit straffällig geworden war.

Das Gericht erachtet die Verhängung einer angemessenen Strafe nicht nur als Möglichkeit der Bestrafung, sondern auch als wichtiges Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung. Die Entscheidung reflektiert, dass das Gericht sowohl die persönlichen Umstände des Täters als auch die Notwendigkeit der öffentlichen Sicherheit im Blick hat.