Trier

Fünf mobile Blitzer in Trier: Wo Sie jetzt besonders aufpassen müssen!

Am Donnerstag, den 16. Januar 2025, plant die Polizei Verkehrskontrollen in der Region Trier. Laut einer Mitteilung der Polizei Trier wurden fünf mobile Blitzerstandorte angekündigt, die sich an Orten mit hoher Unfallgefahr und starkem Verkehrsaufkommen befinden:

  • A64, Langsur
  • A602, Kenn
  • B327, Morbach
  • B51, Olzheim
  • A602, Longuich

Zusätzlich zu den angekündigten Geschwindigkeitskontrollen weist die Polizei darauf hin, dass auch unangekündigte Blitzer eingesetzt werden können. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Verkehrssicherheit in der Region zu erhöhen und Verkehrsteilnehmer zu einem verantwortungsvollen Fahrverhalten zu bewegen.

Rechtliche Grundlagen der Verkehrskontrollen

Die Polizei hat das Recht, jederzeit und ohne konkreten Grund Verkehrskontrollen durchzuführen, wie auf der Webseite von Hopkins Law erklärt wird. Der Zweck dieser Kontrollen liegt in der Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr sowie in der Überprüfung der Fahrtüchtigkeit der Fahrer und des technischen Zustands der Fahrzeuge.

Ein typischer Ablauf einer allgemeinen Verkehrskontrolle beginnt damit, dass der Fahrzeugführer durch eine Polizeikelle oder das Blaulicht zum Anhalten aufgefordert wird. Der Fahrer muss anhalten, den Motor ausschalten und das Fenster öffnen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Fahrer im Fahrzeug bleiben sollte, es sei denn, die Polizeibeamten verlangen das Verlassen des Fahrzeugs.

Der Fahrer ist verpflichtet, auf Verlangen seine Fahrzeugpapiere und den Führerschein vorzuzeigen. Die Polizei kann zudem die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs überprüfen, etwa durch Kontrolle der Bereifung und der vorgeschriebenen Sicherheitsausstattung.

Es ist wichtig, den Anweisungen der Polizei während einer Kontrolle Folge zu leisten. Bei einer Verweigerung der Kontrolle kann ein Bußgeld verhängt werden und es droht ein Punkt in Flensburg. Personalien und Fahrzeugpapiere müssen angegeben werden, während weitere persönliche Fragen nicht beantwortet werden müssen.

In Bezug auf Alkohol- und Drogentests gilt, dass deren Teilnahme freiwillig ist, es jedoch bei begründetem Verdacht auf Drogen- oder Alkoholmissbrauch zu einer Blutprobe kommen kann. Auch die Durchsuchung des Fahrzeugs ist ohne Zustimmung oder richterlichen Beschluss nicht gestattet, es sei denn, es besteht „Gefahr im Verzug“.

Für weitere Details zu Verhalten und Rechten während einer Verkehrskontrolle kann die ausführliche Information auf der Webseite von Hopkins Law [hier](https://www.hopkins.law/expertise/allgemeine-verkehrskontrolle) nachgelesen werden, und für die spezifischen Blitzerstandorte in Trier sind Informationen auf [SOL.DE](https://www.sol.de/news-trier/fuenf-mobile-blitzer-in-der-region-trier-das-sind-die-kontrollstellen-am-donnerstag,559806.html) verfügbar.