
Das Verwaltungsgericht in Trier hat entschieden, dass das Tragen eines Gesichtsschleiers, insbesondere eines Niqab, beim Autofahren unzulässig ist. Die Klage einer muslimischen Frau, die beim Autofahren einen Gesichtsschleier tragen wollte, wurde am 25. Februar abgewiesen (Az. 9 K 4557/24.TR). Das Gericht stellte fest, dass der Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung vom bestehenden Verhüllungsverbot nicht gegeben ist.
Die Entscheidung basiert auf der Argumentation, dass das Recht anderer Verkehrsteilnehmender auf körperliche Unversehrtheit über der Religionsfreiheit steht. Das Gericht führte aus, dass das Tragen eines Gesichtsschleiers das Blickfeld der Fahrerin einschränkt, was potenziell gefährlich für andere Verkehrsteilnehmende sein könnte. Zudem wäre bei Verkehrskontrollen die Identifizierung der Fahrerin nicht gewährleistet. Die Klägerin ist alleinerziehende Mutter von zwei Kindern und lebt in einem Dorf im Kreis Trier-Saarburg. Sie hatte den Landesbetrieb Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz verklagt, da ihr keine Ausnahmegenehmigung gewährt wurde.
Gerichtsurteil und vorherige Entscheidungen
Die betroffene Frau argumentierte, dass die Regelung eine Verletzung ihrer Religionsfreiheit darstelle, da sie als Muslima zur Bedeckung ihres Gesichts verpflichtet sei. Das Gericht entschied jedoch, dass die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in diesem Fall zumutbar sei. Die nächste Bushaltestelle befindet sich etwa einen Kilometer entfernt, zudem könne sie für kürzere Strecken ein Fahrrad nutzen. Die Straßenverkehrsordnung verbietet das Verhüllen des Gesichts beim Autofahren, um die Identität bei Verkehrsverstößen zu gewährleisten.
Dieses Urteil ist nicht der erste Fall dieser Art in Rheinland-Pfalz. Bereits im August 2024 wies das Oberverwaltungsgericht in Koblenz eine ähnliche Klage auf das Tragen eines Niqab am Steuer ab, ebenfalls mit vergleichbaren Begründungen. Wie Spiegel Online berichtete, handelt es sich bei dieser Entscheidung um einen der ersten entsprechenden Fälle in Rheinland-Pfalz, in dem das Verhüllungsverbot beim Autofahren offiziell bestätigt wurde.
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