
Die Brunnen in Worms bleiben aufgrund einer nicht genehmigten Haushaltssatzung bis auf Weiteres außer Betrieb. Dies betrifft die gesamte Stadt, die sich derzeit in „vorläufiger Haushaltsführung“ befindet. In dieser Phase sind lediglich rechtlich verpflichtende oder unaufschiebbare Ausgaben für notwendige Aufgaben zulässig, während freiwillige Leistungen, wie der Betrieb der Brunnen, nicht finanziert werden dürfen.
Der Betrieb der Brunnen würde Kosten in einem mittleren fünfstelligen Bereich verursachen. Oberbürgermeister Adolf Kessel (CDU) äußerte, dass er schweren Herzens keine Genehmigung für den Brunnenbetrieb erteilen kann und hoffte auf eine baldige Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).
Details zur Haushaltskrise
Aktuell sind von der Regelung zwei Trinkwasserbrunnen ausgenommen, die sich an der Kämmererstraße und am Ampelübergang zum Hauptbahnhof befinden. Der Stadtrat hatte im Dezember 2022 einen Haushalt für 2025 mit einem Defizit von 70,7 Millionen Euro beschlossen, was zu einer Globalbeanstandung durch die ADD-Kommunalaufsicht führte. Dies zwingt die Stadt, einen neuen Haushaltsplan zu erstellen, der von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden muss. Eine Beratung über den neuen Plan im Stadtrat wird frühestens Ende Mai erwartet, wie [rheinpfalz.de](https://www.rheinpfalz.de/lokal/worms-und-rheinhessen_artikel,-brunnen-bleiben-vorerst-trocken-_arid,5763399.html) berichtete.
Zusätzlich bestätigte [ffh.de](https://www.ffh.de/nachrichten/hessen/suedhessen/429445-brunnen-in-worms-ausser-betrieb-sparmassnahmen-wegen-haushaltskrise.html), dass aufgrund des fehlenden genehmigten Haushalts die Stadt Worms bei Ausgaben sparen muss. Die eingeschränkten finanziellen Mittel führen dazu, dass der Betrieb der Brunnen derzeit nicht möglich ist, bis eine genehmigte Haushaltssatzung vorliegt.