DeutschlandGroß-Gerau

Riesenfund im Rhein-Main-Gebiet: Über 500 Kilo Sprengstoff entdeckt!

Am 13. Januar 2025 entdeckten Zollfahnder im Rhein-Main-Gebiet eine erhebliche Menge an Sprengstoff. Bei der Durchsuchung eines Grundstücks im Kreis Groß-Gerau wurden 582 Kugel- und Zylinderbomben sichergestellt. Die Nettoexplosivstoffmasse der aufgefundenen Bomben betrug fast 145 Kilogramm, wie Hessische/Niedersächsische Allgemeine berichtete. Die Ermittlungen hatten begonnen, nachdem ein Paket aus Tschechien, das etwa 7,5 Kilogramm Feuerwerk der Kategorie F3 enthielt, abgefangen wurde.

Für den Besitz von Feuerwerk der Kategorien F2, F3 und F4 ist eine spezielle sprengstoffrechtliche Genehmigung erforderlich. Gegen den 36-jährigen Empfänger des Pakets wird nun wegen Verdachts auf Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt. Während der Durchsuchung des Anwesens fanden die Ermittler große Mengen explosiven Materials, darunter im ehemaligen Kühlraum und in einer Lagerhalle. Die größte gefundene Kugelbombe hatte eine Nettoexplosivstoffmasse von 2,5 Kilogramm, im Vergleich zu einer Standard-Handgranate der Bundeswehr, die 430 Gramm wiegt. Insgesamt belief sich die festgestellte Nettoexplosivstoffmasse auf etwa 554 Kilogramm, was den Privatpersonen erlaubten Besitz von maximal 15 Kilogramm sprengstoffhaltiger Stoffe deutlich überschreitet.

Illegaler Handel mit pyrotechnischen Gegenständen

Zusätzlich wird gegen den Mann wegen des Verdachts des illegalen Handels mit pyrotechnischen Gegenständen ermittelt. Das Zollfahndungsamt warnte in diesem Zusammenhang vor Feuerwerkskörpern unbekannter Herkunft oder mangelhafter Verarbeitung, insbesondere zu Silvester. Die Verwendung solcher Feuerwerkskörper kann lebensbedrohliche Folgen für Gesundheit und Leben haben. Die Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar, ebenso der Besitz gefälschter CE-Kennzeichnungen, wie Agrarheute berichtete. Bei Verstößen werden Strafverfahren eingeleitet und die Feuerwerkskörper können beschlagnahmt oder sichergestellt werden.