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Blitzer-Alarm in Trier: Wo heute Geschwindigkeitskontrollen lauern!

Heute, am 15. Mai 2025, wird in der Region Trier sowie in Teilen von Luxemburg und dem Saarland ein umfassendes Blitzer-Programm durchgeführt. Die Geschwindigkeitsmessungen finden an verschiedenen Standorten statt, darunter die A1 bei Mehring, die B51 in Trier sowie die L151 in Longuich. Weitere Messpunkte sind die B419 in Oberbillig und die A1 bei Schweich. In Luxemburg sind Geschwindigkeitskontrollen auf der rue Rham in Junglinster sowie auf der rue de Dalheim in Syren vorgesehen, während die rue Principale in Vichten ebenfalls mittags überwacht wird.

Im Saarland erfolgen die Kontrollen auf der B41 zwischen Wolfersweiler und Oberlinxweiler, der BAB 620 zwischen dem Autobahnkreuz Saarbrücken und dem Autobahnanschluss Saarlouis sowie der BAB 623 zwischen der Abfahrt Saarbrücken-Herrensohr und dem Autobahnkreuz Friedrichsthal. Es besteht die Möglichkeit, dass an weiteren Stellen zusätzliche Kontrollen stattfinden.

Bußgelder und Punkte für Geschwindigkeitsüberschreitungen

Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts variieren je nach Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit. Diese reichen von 58,50 € für bis zu 10 km/h zu schnell bis hin zu 843,50 € für Überschreitungen von mehr als 70 km/h, wofür auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten ausgesprochen werden kann. Die Punktevergabe beginnt ab 21 km/h zu viel und steigt mit der Schwere des Verstoßes.

Für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften liegen die Bußgelder zwischen 48,50 € für bis zu 10 km/h und 738,50 € für mehr als 70 km/h. Auch hier wird ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten für die schwereren Verstöße ausgesprochen. Ein Bußgeldbescheid wird in der Regel zwei bis drei Wochen nach der Übertretung zugestellt, in Ausnahmefällen kann dies jedoch bis zu sechs Monate dauern. Die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten beträgt in der Regel drei Monate.

Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass Verkehrsordnungswidrigkeiten in der EU grenzüberschreitend vollstreckt werden können, sofern die Geldsanktionen mindestens 70 Euro betragen. Dies gilt insbesondere für Autofahrer, die in Länder mit abweichenden Regelungen reisen. Beispielsweise liegen die Verjährungsfristen für Bußgelder in verschiedenen europäischen Ländern zwischen einem Jahr und bis zu drei Jahren, wobei Autofahrer im Zweifelsfall die jeweiligen Gesetze des Landes beachten sollten, in dem sie die Übertretung begangen haben, wie [bussgeldkatalog.org](https://www.bussgeldkatalog.org/verjaehrung-blitzer-ausland/) ausführlich darstellt.