
Am 5. März 2025 wird in der Region Trier, Luxemburg und im Saarland ein umfassender Blitzer-Service angeboten. Die Geschwindigkeitsmessungen finden an mehreren wichtigen Standorten statt, darunter die B327 in Morbach, die B51 in Welschbillig, die A60 in Prüm sowie die B41 in Birkenfeld und Idar-Oberstein. Zudem werden auch Messungen an der K133 in Konz durchgeführt. Die Polizei Grand-Ducale hat für diesen Tag keine Blitzer-Meldung herausgegeben.
Zusätzlich sind im Saarland Blitzer an mehreren Straßen installiert, darunter auf der BAB 1 zwischen AS Eppelborn und AS Riegelsberg, der L 266 in Göttelborn und der B 268 in Losheim. Das Ordnungsamt Trier und die lokalen Polizeistationen haben überdies darauf hingewiesen, dass an weiteren Orten mit möglichen Geschwindigkeitskontrollen zu rechnen ist. Nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung erfolgt der Bußgeldbescheid in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Wochen, kann jedoch bis zu 3 Monate in Anspruch nehmen.
Bußgeld und Punkte bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen variieren je nach Umfang der Überschreitung. Innerorts gelten beispielsweise folgende Regelungen: Bei einer Überschreitung bis 10 km/h müssen Autofahrer 58,50 € zahlen, während bei 11 bis 15 km/h 78,50 € fällig werden. Ab einer Überschreitung von 26 km/h droht ein Fahrverbot von einem Monat, während bei Überschreitungen von mehr als 70 km/h ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt werden kann.
Für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts liegt das Bußgeld ebenfalls unterschiedlich: Bis 10 km/h kosten 48,50 €, während nach einem Überschreiten von mehr als 70 km/h mit Kosten von 738,50 € und einem möglichen Fahrverbot zu rechnen ist. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Fahrverbot in der Regel nur bei zweimaliger Überschreitung von 26 km/h oder mehr innerhalb von 12 Monaten droht.
Recht auf Überprüfung von Messungen
Die Qualität von Geschwindigkeitsmessungen ist entscheidend für die Verkehrssicherheit. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Betroffene das Recht haben, Einsicht in die Messdaten zu nehmen. Die Geschwindigkeitsmessungen müssen fair, korrekt und nachprüfbar sein. Behörden sind verpflichtet, auf Antrag die vorhandenen Daten herauszugeben, auch wenn es keine Pflicht zur ausschließlichen Nutzung von Geräten gibt, die Daten speichern.
Wenn Betroffene Zweifel an der Richtigkeit der Messung haben, können sie diese auf Anhaltspunkte prüfen lassen, wobei ein Einspruch vor Gericht nur bei entsprechenden Anhaltspunkten Aussicht auf Erfolg hat. In Verbindung mit noch offenen Bußgeldverfahren wird der ADAC empfehlen, anwaltlichen Rat einzuholen, da Rohmessdaten für eine umfassende Überprüfung erforderlich sein können. Laut ADAC können Fehler bei Geschwindigkeitsmessungen auftreten, deren Nachweis jedoch aufwendig ist und oft Sachverständige notwendig macht. Zudem bietet der ADAC Checklisten an, um Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessverfahren zu identifizieren.