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Bundestagswahl 2025 im Saarland: So läuft die Stimmabgabe ab!

Am 23. Februar 2025 findet die Neuwahl des Deutschen Bundestages statt. Im Saarland werden die Wähler in vier Wahlkreisen an der Abstimmung teilnehmen, die verschiedene Kommunen aus mehreren Landkreisen umfassen. Jeder Wähler erhält einen Stimmzettel und hat insgesamt zwei Stimmen.

Die Erststimme dient der Wahl eines Kandidaten oder einer Kandidatin aus dem jeweiligen Wahlkreis, was auf der linken Seite des Stimmzettels vermerkt ist. Auf dem Stimmzettel sind Informationen zu Wohnort, Beruf und Partei des Bewerbers angeführt. Der Kandidat mit den meisten Stimmen erhält einen Sitz im Bundestag. Die Zweitstimme jedoch an die Landesliste einer Partei angeknüpft, die auf der rechten Seite des Stimmzettels steht. Unter dem Parteinamen sind die ersten fünf Bewerber aufgeführt. Mit der Zweitstimme wird der prozentuale Anteil der Sitze einer Partei im Bundestag bestimmt.

Wahlberechtigung und Briefwahl

Wahlberechtigt sind Deutsche, die am Wahltag 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden. Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel an der Wahl teilnehmen, es sei denn, sie sind durch einen Richterspruch gemäß Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Die Briefwahl-Anträge können per Post, E-Mail oder über die Internetseite der jeweiligen Gemeinde gestellt werden. Ein Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung kann ebenfalls eingereicht werden. Formulare zur Beantragung der Briefwahl sind im Wahlamt erhältlich, wobei eine Wahlbenachrichtigung und ein Ausweis erforderlich sind. Die Wahllokale schließen am Wahltag um 18 Uhr; nach dieser Uhrzeit kann keine Wahl mehr stattfinden.

Vor der Wahl erhalten die Wähler eine Wahlbenachrichtigung per Post, die über den Zeitpunkt und Ort der Wahl informiert. Die Abstimmung kann entweder im Wahllokal oder per Briefwahl durchgeführt werden. Wähler haben zudem bei der Bundestagswahl zwei Stimmen: Erst- und Zweitstimme, wobei die Zweitstimme entscheidend für die Anzahl der Sitze einer Partei im Bundestag ist, wie [MDR](https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/wann-bundestagswahl-parteien-briefwahl-wahllokal-umfragen-wahlrecht-100.html) berichtete.

Die Wahlbenachrichtigungen werden in vielen Gemeinden fünf bis sechs Wochen vor der Wahl versandt, während gesetzlich festgelegt ist, dass sie mindestens drei Wochen vor dem Wahltermin eintreffen müssen. Der Versand der Briefwahlunterlagen ist so geplant, dass sie bis spätestens zum 10. Februar an die entsprechenden Postdienstleister übergeben werden.