
Bei einem Gelöbnis der Bundeswehr in Burg, Landkreis Jerichower Land, kam es zu einem Vorfall, der die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich zog. Drei Passanten im Alter von 30, 35 und 65 Jahren zeigten während der Nationalhymne den Hitlergruß und riefen dabei verbotene Nazi-Parolen. Diese Vorfälle wurden der Polizei am Freitag gemeldet.
Die Männer wurden daraufhin des Platzes verwiesen. Der Staatsschutz hat Ermittlungen gegen die Passanten aufgenommen, mit dem Vorwurf, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet zu haben. Bei dem Gelöbnis, das am Donnerstag stattfand, wurden rund 120 Rekruten in die Bundeswehr aufgenommen, die sich verpflichteten, der Bundesrepublik zu dienen, wie MDR berichtete.
Rechtslage zum Zeigen von Nazi-Symbolen
Die Vorfälle werfen ein Licht auf die rechtlichen Aspekte der Verwendung von Nazi-Symbolen in Deutschland. Wie BILD ausführte, ist das Zeigen und Verbreiten von Symbolen und Propaganda, die mit Nazi-Organisationen assoziiert werden, strafbar und kann mit Geldstrafen oder bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden. Verbotene Parolen umfassen unter anderem „Blut und Ehre“ oder „mit deutschem Gruß“.
Zusätzlich ist das Tragen eines gelben Sterns mit der Aufschrift „Ungeimpft” von den Gerichten unterschiedlich behandelt worden, während der Hitlergruß klar als nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt angesehen wird, so die Informationen.