
In Güsen wurde ein Wahlplakat mit einem ein Meter großen Hakenkreuz beschmiert. Die Schmiererei wurde am Mittwochmorgen dokumentiert und anschließend unkenntlich gemacht. Der polizeiliche Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen, wobei ein Verfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet wurde. Bislang liegen keine Hinweise auf die unbekannten Täter vor.
Die Polizei bittet Zeugen um Hinweise zu Tatverdächtigen oder anderen sachdienlichen Informationen. Kontaktmöglichkeiten bestehen telefonisch unter 03921/920-0 oder per E-Mail an [email protected]
Rechtslage und Handlungsempfehlungen
Zusätzlich zu diesem Vorfall hat eine Recherche zu ähnlichen Thematiken ergeben, dass für Beschuldigte keine rechtliche Verpflichtung besteht, einer Vorladung der Polizei Folge zu leisten. Oft versuchen Ermittler, den Eindruck zu erwecken, dass das Erscheinen notwendig ist. Es ist nicht rechtlich erforderlich, die Vorladung zu akzeptieren, und der Beschuldigte muss für sein Nichterscheinen keine Erklärung abgeben. Es wird geraten, keine Kommunikation mit der Polizei zu führen und Terminabsagen schriftlich, per E-Mail oder Fax zu übermitteln, da telefonische Absagen potenziell belastend sein können, wie dd-legal.de berichtet.