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Prozess um tödlichen Messerangriff: Hauptangeklagter gesteht brutal!

Im Prozess um den Tod eines 45-jährigen Syrers in Burg hat der Hauptangeklagte am Mittwoch vor dem Landgericht Stendal ein Geständnis abgelegt. Der Angeklagte gab zu, im letzten Herbst mit einem Messer mehrfach auf das Opfer eingestochen zu haben. Er behauptete jedoch, dies sei nicht beabsichtigt gewesen; er wollte dem Mann, der ihm Geld schuldete, nur Angst machen. Zusätzlich trug er ein Messer und eine Schreckschusspistole bei sich, als die Situation außer Kontrolle geriet.

Der Angeklagte, der mit 16 Jahren aus dem Iran nach Deutschland kam, hatte Schwierigkeiten, nach dem Abitur Arbeit zu finden. Der getötete Syrer hatte ihn und andere schwarz für Reinigungsarbeiten auf Bahnhöfen im Südharz eingestellt und um insgesamt rund 15.000 Euro betrogen. Der Angeklagte bezeichnete seine Tat als „schweren Fehler“ und räumte ein, sich strafbar gemacht zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft insgesamt fünf Männern vor, gemeinschaftlich gehandelt und den Tod des 45-Jährigen in Kauf genommen zu haben.

Details zum Vorfall

Die weiteren Beschuldigten, im Alter von 18 bis 26 Jahren, sollen dem Mann in Burg aufgelauert und ihn mit einem Messer angegriffen haben. Sie trugen Sturmhauben, als sie das Opfer überfielen. Der Syrer erlitt dabei mehrere Stichverletzungen und starb an der Stelle; Passanten fanden ihn blutüberströmt auf der Straße. Zum Prozessauftakt belastete ein anderer Beschuldigter den Hauptangeklagten, indem er angab, dieser habe ihm nach der Tat gestanden, mehrfach auf den Syrer eingestochen zu haben. Bei einer Verurteilung drohen den Angeklagten mehrere Jahre Haft, die für die Schwere des Vergehens verhängt werden könnten.

In einem anderen Mordprozess, der am Freitag am Ulmer Landgericht begann, hat ein 56-jähriger Angeklagter aus Rumänien ebenfalls ein Geständnis abgelegt, kann sich jedoch nicht an die Tat erinnern. Ihm wird vorgeworfen, Anfang August des letzten Jahres eine 42-Jährige in einer Unterkunft in Ehingen mit einem Messer getötet zu haben. Die Frau hatte sich zuvor von ihm getrennt und ihm Verletzungen gezeigt, die er ihr zugefügt hatte. Der Angeklagte wies zwar zurück, die Frau zuvor geschlagen zu haben, räumte jedoch ein, sie angegriffen zu haben und führte an, dass er sich nicht an die Tat oder das Rufen der Polizei erinnere.
Details zu diesem Fall enthält ein Bericht von pz-news.de, der auf frühere Gewaltdelikte des Angeklagten hinweist.