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Neues Wahlrecht: Bundestagswahl 2025 wird kleiner und spannender!

Zur Bundestagswahl 2025 wird eine umfassende Wahlrechtsreform angewandt, die im Mai 2023 von der Ampel-Koalition beschlossen wurde. Die wichtigste Neuerung dieser Reform ist die Einführung einer Zweitstimmendeckung. Dies bedeutet, dass Parteien künftig nur so viele Abgeordnete ins Parlament entsenden können, wie es ihrem Zweitstimmenergebnis entspricht. Ein weiterer zentraler Aspekt ist, dass Gewinner von Direktmandaten nicht mehr zwangsläufig in den Bundestag einziehen. Überhang- und Ausgleichsmandate entfallen ebenfalls.

Ein bedeutsames Ziel dieser Reform ist die Verkleinerung des Bundestags. Die gesetzliche Regelgröße des Bundestags ist normalerweise bei 598 Sitzen festgelegt, während in der auslaufenden Legislaturperiode 736 Abgeordnete im Parlament saßen. Mit der neuen Regelung wird die Anzahl der Sitze auf maximal 630 begrenzt. Zudem bleibt die Grundmandatsklausel bestehen: Eine Partei muss bundesweit mindestens fünf Prozent der Stimmen erhalten, um in den Bundestag einziehen zu können. Eine Ausnahme besteht jedoch für Parteien, die drei Direktmandate gewinnen; sie dürfen dann auch ohne die Fünf-Prozent-Hürde ins Parlament einziehen, wie [das-parlament.de](https://www.das-parlament.de/inland/bundestag/was-das-neue-wahlrecht-fuer-die-bundestagswahl-bedeutet) berichtet.

Details zur Wahl und den Konsequenzen

Nach dem Rauswurf von Ex-Finanzminister Christian Lindner (FDP) und dem Bruch der Ampelkoalition Anfang November 2024 hat der Wahlkampf für die Bundestagswahl 2025 begonnen. Alle Kanzler- und Spitzenkandidaten der Parteien stehen bereits fest. Der Wahltermin für die Bundestagswahl 2025 ist auf Sonntag, den 23. Februar 2025, festgelegt. Die öffentliche Kommunikation der Bundestagsfraktionen wird sechs Wochen vor der Wahl eingeschränkt.

Das neue Wahlrecht führt dazu, dass die Erststimme an Bedeutung verliert und die Zweitstimme entscheidend für die Sitzverteilung im Bundestag wird. Die Sitze der Parteien werden zuerst an die Wahlkreisgewinner vergeben, und verbleibende Sitze gehen an die Kandidaten der Landeslisten. Die bereits erwähnte Fünf-Prozent-Hürde bleibt bestehen, gilt jedoch nicht für Parteien nationaler Minderheiten. Die Grundmandatsklausel, die es Parteien mit mindestens drei Direktmandaten ermöglicht, trotz eines Stimmenanteils von unter fünf Prozent ins Parlament einzuziehen, bleibt vorläufig bestehen, da das Bundesverfassungsgericht sie für verfassungswidrig erklärte, jedoch bis zur nächsten Wahl nicht abgeschafft wird.

Insgesamt wurden 31 politische Vereinigungen als Parteien anerkannt, wobei 29 Parteien zur Bundestagswahl antreten werden. Die konstituierende Sitzung des neuen Bundestages findet spätestens 30 Tage nach der Wahl statt. Der bisherige Kanzler bleibt geschäftsführend im Amt bis zur Wahl des neuen Kanzlers. Der Bundestag wird für eine Dauer von vier Jahren gewählt, und die nächste reguläre Wahl wird voraussichtlich im Frühjahr 2029 stattfinden, wie [mdr.de](https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/magdeburg/bundestagswahl-wahlkreis-neunundsechzig-direktkandidaten-116.html) weiter berichtet.