Dresden

Fragen an den Oberbürgermeister: Ihre Chance zur Stadtmitgestaltung!

Am 25. April 2025 findet in Dresden eine Einwohnerfragestunde statt, die für den 22. Mai 2025 im Neuen Rathaus, Plenarsaal, angesetzt ist. Diese Veranstaltung ermöglicht es Bürgern, Fragen zu aktuellen Themen einzureichen, die dann von Oberbürgermeister beantwortet werden. Fragen können sowohl von Einzelpersonen als auch von Bürgerinitiativen gestellt werden.

Die Frist zur Einreichung der Fragen endet am 8. Mai 2025. Bürger haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Fragen einzureichen: schriftlich per Post an die Stadtverwaltung Dresden, Oberbürgermeister, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, per E-Mail an plenum@dresden.de oder online über die Webseite www.dresden.de/einwohnerfragestunde mittels eines Online-Formulars. Hierbei ist es wichtig, dass die Wohnanschrift der Fragesteller angegeben wird und der Betreff „Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde“ lautet, damit die Fragen öffentlich behandelt werden können.

Regelungen für die Fragen

Die zulässigen Fragen betreffen Belange der Stadt. Unzulässig sind hingegen Fragen, die Angelegenheiten in nichtöffentlicher Sitzung betreffen, persönliche Einzelfälle, wiederholte Fragen zu bereits beantworteten Themen sowie Wertungen, unsachliche Feststellungen, Beleidigungen oder Meinungsäußerungen. Auch Fragen zu Tagesordnungspunkten der gleichen Stadtratssitzung sind nicht erlaubt.

Je Fragesteller kann nur eine Anfrage mit maximal drei Unterfragen gestellt werden. Der Oberbürgermeister wird entscheiden, ob eine mündliche oder schriftliche Beantwortung der Fragen erfolgt. Nach der Sitzung erhalten die Fragesteller einen Eingangsvermerk und werden über die Beantwortung informiert. Es wird empfohlen, während der Einwohnerfragestunde anwesend zu sein, um zwei Nachfragen stellen zu können. Während der Sitzung findet keine Aussprache oder Beratung in der Sache statt, und die Antworten werden den Fragestellern und Stadtratsfraktionen innerhalb von zwei Wochen nach der Sitzung übermittelt. Die gesamte Veranstaltung ist auf 60 Minuten begrenzt.

Insgesamt wird die Einwohnerfragestunde im Rahmen von § 44 Abs. 3 SächsGemO zweimal jährlich in der Stadtratssitzung abgehalten, um den Bürgern eine Plattform zur Meinungsäußerung und zur aktiven Beteiligung an städtischen Angelegenheiten zu bieten.