
Im Frühling steigt die Waldbrandgefahr in den Wäldern rund um Leipzig erheblich an. Mit einer Wetterprognose von 15 Grad Celsius, sonnigen Bedingungen und wenigen Wolken am Wochenende zieht es zahlreiche Besucher in die Natur, darunter in den Colditzer Forst, Thümmlitzwald, Dübener Heide und Dahlener Heide. Wie Andreas Padberg, Forstdirektor in der Region, betont, ist es wichtig, die Gefahren nicht zu unterschätzen, insbesondere bei windigen Verhältnissen und einer ausgetrockneten Vegetation.
Die Wälder der Region sind in verschiedene Gefahrenklassen eingeteilt. Klasse A umfasst die Kiefernwälder der nordsächsischen Heiden, während Klasse B Wälder mit viel Gras im Leipziger Südraum beinhaltet. Die Klasse C deckt den Leipziger Auenwald, Colditzer Forst und Wermsdorfer Wald ab. Ein frühes Beispiel für die Waldbrandgefahr war ein Brand im Jahr 2024, der bereits am 1. Januar einen Hektar Fläche betraf. In den Jahren 2022 und 2018 ereigneten sich schwerwiegende Waldbrände, während das Jahr 2024 mit nur sieben Bränden relativ ruhig war.
Präventionsmaßnahmen und Vorschriften
Die Ursachen für Waldbrände sind häufig menschengemacht, wobei Zigarettenkippen eine der Hauptursachen darstellen. Um die Sicherheit zu erhöhen, wurde im September 2024 eine Waldbrand-Übung durchgeführt, die auf die Verbesserung der Löschtechniken abzielte. Zudem arbeitet Sachsenforst an der Umwandlung von Fichtenkulturen in Laubmischwälder, um das Brandrisiko zu senken. Die Waldbrand-App „Waldbrandgefahr Sachsen“ wird empfohlen, um Notrufnummern und Informationen zur Waldbrandgefahr bereitzustellen.
Die Nutzung von Feuer im Wald, wie etwa das Rauchen, Grillen oder das Entzünden von Lagerfeuern, ist ganzjährig verboten. Dies wird durch das Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (§ 15 SächsWaldG) geregelt. Bei Zuwiderhandlungen können Bußgelder verhängt werden. Das Entzünden offener Feuer ist in einem Abstand von 100 Metern zum Wald nicht gestattet, es sei denn, dies wird von zuständigen Forstbehörden genehmigt. Zudem dürfen Zufahrtswege zu Waldgebieten nicht blockiert werden, da sie als Rettungswege dienen.
Die gültigen Vorschriften werden von den jeweiligen Gemeinden überwacht, wobei unerlaubte Handlungen, wie das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen, mit Geldbußen bis zu 1.000 Euro bestraft werden können. Im Brandfall sind die Feuerwehren unter der Nummer 112 zu verständigen.
Die Warnungen und Maßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden sind besonders aktuell und wichtig, wie lvz.de berichtet und detaillierte Informationen über die Gefahren und Maßnahmen zur Verfügung stellt. Weitere Hintergründe zu den Vorschriften und Verhaltensregeln im Wald können auf der Webseite wald.sachsen.de nachgelesen werden.