
Am 22. April 2025 wird in Zwickau, der viertgrößten Stadt Sachsen mit etwa 88.000 Einwohnern, eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Laut Informationen von Regionalspiegel Sachsen sind die aktuellen Blitzerstandorte wie folgt:
- Reichenbacher Straße, PLZ 08056 in Zwickau-West (Tempolimit 50 km/h)
Der Standort wurde am 22. April 2025 um 15:08 Uhr gemeldet, und die Informationen wurden zuletzt um 15:39 Uhr aktualisiert. Geschwindigkeitskontrollen können im gesamten Stadtgebiet stattfinden, wo die Höchstgeschwindigkeit innerorts 50 km/h und außerorts 100 km/h beträgt.
Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen
Der Bußgeldkatalog für Pkw innerorts sieht folgende Strafen vor:
- Bis 10 km/h: 30 €
- 11 – 15 km/h: 50 €
- 16 – 20 km/h: 70 €
- 21 – 25 km/h: 115 €
- 26 – 30 km/h: 180 € (1 Monat Fahrverbot möglich)
- 31 – 40 km/h: 260 € (1 Monat Fahrverbot möglich)
- 41 – 50 km/h: 400 € (1 Monat Fahrverbot möglich)
- 51 – 60 km/h: 560 € (2 Monate Fahrverbot möglich)
- 61 – 70 km/h: 700 € (3 Monate Fahrverbot möglich)
- Über 70 km/h: 800 € (3 Monate Fahrverbot möglich)
Für Pkw außerorts gelten folgende Bußgelder:
- Bis 10 km/h: 20 €
- 11 – 15 km/h: 40 €
- 16 – 20 km/h: 60 €
- 21 – 25 km/h: 100 € (1 Punkt)
- 26 – 30 km/h: 150 € (1 Monat Fahrverbot möglich)
- 31 – 40 km/h: 200 € (1 Monat Fahrverbot möglich)
- 41 – 50 km/h: 320 € (1 Monat Fahrverbot möglich)
- 51 – 60 km/h: 480 € (1 Monat Fahrverbot möglich)
- 61 – 70 km/h: 600 € (2 Monate Fahrverbot möglich)
- Über 70 km/h: 700 € (3 Monate Fahrverbot möglich)
Ein Fahrverbot kann insbesondere dann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres nach dem ersten Verstoß erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h begangen wird. Die Stadt Zwickau, die zwischen den Autobahnen A4 und A72 sowie den Bundesstraßen 93, 173 und 175 liegt, verzeichnet aufgrund des täglichen Pendleraufkommens ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, wie Bussgeldkatalog.org berichtet. Mobile Radarkontrollen finden in Zwickau nahezu täglich statt, um Verkehrsverstöße aufzudecken und die Einhaltung der Straßenverkehrs-Ordnung sicherzustellen.