
Im Streit um das Hotel am Kriebsteinsee in Höfchen wird die Situation zwischen der Gemeinde Kriebstein und der aktuellen Pächterin juristisch geklärt. Das Hotel gilt seit Jahren als Sorgenkind der Gemeinde, und der Verkauf des Geländes an die Pächterin ist bisher gescheitert.
Wie Sächsische.de berichtete, fand zuletzt im März 2024 ein Verkaufsversuch statt, der daran scheiterte, dass die Pächterin bestimmte Bedingungen nicht erfüllte. Obwohl der aktuelle Pachtvertrag theoretisch bis Ende 2026 läuft, wurde dieser fristlos aufgrund von Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen gekündigt. Die Pächterin wehrt sich gegen diese Kündigung, und eine Güteverhandlung am Landgericht Chemnitz hat bereits stattgefunden.
Offene Forderungen und Probleme
Die Gemeinde erhebt unter anderem Ansprüche auf ausstehende Versicherungsbeiträge, während laut Richter mehrere Probleme bestehen, die die Situation weiter komplizieren. Dazu gehören die erloschene wasserrechtliche Erlaubnis seit Dezember 2022 und die nicht mehr betriebsfähige Kläranlage. Bürgermeisterin Maria Euchler erklärte, dass das Ablaufdatum der Genehmigung nicht bekannt war. Bis Herbst 2024 sollte das Hotel weiterhin von der Pächterin betrieben werden, jedoch gab es bereits einen Wasserschaden im Jahr 2021, dessen Regulierung durch die Versicherung nicht erfolgte.
Der Anwalt der Pächterin äußerte, dass sie nach wie vor Interesse am Kauf des Geländes hat, während die offenen Forderungen gegenüber der Gemeinde etwa 21.000 Euro betragen. Ein Vorschlag des Anwalts, die Pächterin könne 10.000 Euro zahlen und das Pachtverhältnis vorzeitig zu Ende April beenden, wird jedoch als wenig erfolgversprechend angesehen, da der Anwalt nicht davon überzeugt ist, dass die Pächterin dem zustimmen wird. Zudem wird über die Verantwortung für die wasserrechtliche Genehmigung diskutiert.
Zusätzlich berichtet Freie Presse, dass die Gemeinde Kriebstein seit Jahren versucht, das Grundstück und das Gebäude an die Pächterin zu verkaufen, doch mehrere Versuche blieben erfolglos. Die Gemeinderäte sollen nun über die Zukunft des Areals neu verhandeln. Die Lage ist unklar, da die Gemeinde das Grundstück zwar besitzt, jedoch weder behalten noch bewirtschaften möchte. Im Pachtvertrag ist jedoch der spätere Verkauf des Areals festgeschrieben.